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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum09 / 2007 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 09 / 2007



Insgesamt sind 16 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 13 bis 16:


BVERWG – Urteil, BVerwG 10 C 8.07 vom 11.09.2007

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG, VwGO
Schlagworte:Abschiebungsverbot, Erkrankung, posttraumatische Belastungsstörung, rechtliches Gehör, substantiierter Beweisantrag, Aufklärungspflicht, Mitwirkungspflicht, Verfahrensmangel, Abschiebungsandrohung, Zielstaatsbezeichnung
Leitsatz:1. Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

2. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.

3. Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 10 C 8.07



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 KSt 5.07 vom 11.09.2007

Rechtsgebiete:VwGO, ZPO, RVG
Schlagworte:Kostenfestsetzung, Erstattungsfähigkeit von Gebühren und Auslagen eines Rechtsanwalts, Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine, auswärtiger Anwalt, Grundsatz der Kostenminimierung, naturschutzrechtliche Verbandsklage beim Bundesverwaltungsgericht, "Hausanwalt" des Naturschutzverbandes
Leitsatz:Erhebt ein Rechtsanwalt als "Hausanwalt" eines Naturschutzverbandes für dessen Regionalverband beim Bundesverwaltungsgericht eine naturschutzrechtliche Verbandsklage, sind seine Reisekosten zur Wahrnehmung gerichtlicher Termine auch dann voll erstattungsfähig, wenn sein Kanzleisitz weiter von Leipzig entfernt liegt als der Sitz des Regionalverbandes.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 KSt 5.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 43.06 vom 04.09.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, EMRK, GG
Schlagworte:Aufenthaltserlaubnis, Sperrwirkung der Ausweisung, Befristung, Ehegattennachzug, humanitäre Gründe, Schutz des Privatlebens, Streitgegenstand, Altfallregelung, Tod des Ehegatten, ehegattenunabhängiges Aufenthaltsrecht, Trennungsprinzip
Leitsatz:1. Der Streitgegenstand einer Klage auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis wird bestimmt und begrenzt durch die Aufenthaltszwecke, aus denen der Kläger seinen Anspruch herleitet.

2. Ein Aufenthaltstitel stellt nur dann eine "Aufenthaltserlaubnis des Ehegatten" im Sinne des § 31 Abs. 1 Satz 1 AufenthG dar, wenn er diesem nach den Vorschriften des 6. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes zum Zweck des Ehegattennachzugs erteilt worden ist. Eine Aufenthaltserlaubnis aus humanitären Gründen nach § 25 AufenthG erfüllt diese Voraussetzung nicht.

3. Nach dem in §§ 7, 8 AufenthG verankerten Trennungsprinzip zwischen den in den Abschnitten 3 bis 7 des Aufenthaltsgesetzes näher beschriebenen Aufenthaltszwecken ist ein Ausländer regelmäßig darauf verwiesen, seine aufenthaltsrechtlichen Ansprüche aus den Rechtsgrundlagen abzuleiten, die der Gesetzgeber für die spezifischen vom Ausländer verfolgten Aufenthaltszwecke geschaffen hat.

4. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit in Verbindung mit Art. 6 GG kann im Einzelfall die Befristung der Sperrwirkung einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG gebieten, ohne dass der Ausländer zur vorherigen Ausreise verpflichtet ist.

5. Die Erteilung einer humanitären Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufenthG beendet die Sperrwirkung einer Ausweisung nach § 11 Abs. 1 Satz 2 AufenthG jedenfalls für aufenthaltsrechtliche Ansprüche nach den Vorschriften des 5. Abschnitts in Kapitel 2 des Aufenthaltsgesetzes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 43.06

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 21.07 vom 04.09.2007

Rechtsgebiete:AufenthG, AuslG, FreizügG/EU, LVwVfG RhPf, VwVfG, VwGO, Richtlinie 2004/38/EG
Schlagworte:Aufenthaltsverbot, Ausweisung, Ausweisungsverfügung, Ausweisungswirkungen, Befristung der Ausweisungswirkungen, Einreiseverbot, Freizügigkeit, Rücknahme, Sperrwirkung, Übermaßverbot, Verhältnismäßigkeit, Verlustfeststellung, Widerruf, Wiederaufgreifen des Verfahrens
Leitsatz:1. "Altausweisungen" von Unionsbürgern und die daran anknüpfenden gesetzlichen Sperrwirkungen bleiben auch nach dem Inkrafttreten des Freizügigkeitsgesetzes/EU am 1. Januar 2005 wirksam.

2. Die Befristung der Sperrwirkungen von Ausweisungen bemisst sich für Unionsbürger nunmehr nach § 7 Abs. 2 Satz 2 FreizügG/EU in sinngemäßer Anwendung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 21.07


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