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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum08 / 2007 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 08 / 2007



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 9 C 2.07 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:GG, BHO, HGrG, RHO, GebOSt, VwKostG, StVG
Schlagworte:Landesbetrieb Straßen und Verkehr, Halteranfrage, Amtshandlung, persönliche Gebührenbefreiung, Bundesbetrieb, Sondervermögen des Bundes, Gleichartigkeit des Landesbetriebes, erwerbswirtschaftliche Ausrichtung, Binnenmodernisierung der Verwaltung
Leitsatz:1. Das Land Rheinland-Pfalz kann für von seinem Landesbetrieb Straßen und Verkehr beantragte Amtshandlungen, die nach § 6a StVG und § 1 GebOSt gebührenpflichtig sind, gemäß § 5 Abs. 1 GebOSt persönliche Gebührenfreiheit beanspruchen. Der Ausschlusstatbestand des § 5 Abs. 4 GebOSt greift nicht ein, weil der Landesbetrieb keine Einrichtung des Landes darstellt, die einem Bundesbetrieb im Sinne von Art. 110 Abs. 1 GG gleichartig ist.

2. Bundesbetriebe im Sinne von Art. 110 Abs. 1 GG sind rechtlich unselbständige abgesonderte Teile der Bundesverwaltung, deren Tätigkeit erwerbswirtschaftlich ausgerichtet ist. Dafür ist ein Angebot von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt mit einem Geschäftsbetrieb kennzeichnend, der über eine bloße Vermögensverwaltung hinausgeht.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 2.07



BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 2.07 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:BauGB, BImSchG, TA Lärm
Schlagworte:Windenergieanlage, schädliche Umwelteinwirkungen, TA Lärm, Bindungswirkung, normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift, Messabschlag, schutzbedürftiger Raum, Impulszuschlag, Baugenehmigung, Teilaufhebung
Leitsatz:Der TA Lärm vom 26. August 1998 kommt, soweit sie für Geräusche den unbestimmten Rechtsbegriff der schädlichen Umwelteinwirkungen (§ 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 1 BImSchG) konkretisiert, eine im gerichtlichen Verfahren zu beachtende Bindungswirkung zu. Sie unterliegt als normkonkretisierende Verwaltungsvorschrift der revisionsgerichtlichen Überprüfung.

Die Regelung über den Messabschlag nach Nr. 6.9 TA Lärm ist nicht anzuwenden, wenn auf eine Nachbarklage gegen die Baugenehmigung für eine Windenergieanlage die Lärmimmissionen im verwaltungsgerichtlichen Verfahren durch Messung ermittelt werden.

Eine Küche, die nicht lediglich der Zubereitung der Mahlzeiten, sondern auch dem sonstigen Aufenthalt der Bewohner dient, ist als schutzbedürftiger Raum im Sinne von Nr. A.1.3 TA Lärm (in Verbindung mit der DIN 4109, Ausgabe November 1989) anzusehen.

Es ist Aufgabe der Tatsachengerichte, zu überprüfen, ob Windenergieanlagen Geräusche hervorrufen, die im Hinblick auf ihre außergewöhnliche Störwirkung die Vergabe eines Impulszuschlags rechtfertigen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 2.07

BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 B 77.07 vom 29.08.2007

Rechtsgebiete:SGB IX
Schlagworte:Kündigung, Zustimmung zur - eines Schwerbehinderten, Zustimmung zur Kündigung eines Schwerbehinderten, Prävention
Leitsatz:Die Durchführung eines Präventionsverfahrens nach § 84 SGB IX ist keine Rechtmäßigkeitsvoraussetzung für die Zustimmungsentscheidung des Integrationsamtes nach §§ 85 ff. SGB IX.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 5 B 77.07

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 2.07 vom 23.08.2007

Rechtsgebiete:GG, KrW-/AbfG, VerpackV 1998, VerpackV 2005, VwGO
Schlagworte:Einweggetränkeverpackungen, Dosenpfand, Pfandpflicht, Rücknahmepflicht, Rücknahmesystem, EG-konform, Feststellungsklage, atypische, Subsidiarität, Zulässigkeit, nachträgliche, Interesse, berechtigtes, Bekanntgabeverwaltungsakt, Erledigung, Rechtsverhältnis, hinreichend konkret, streitig, Zuordnungssubjekt, Normgeber, Normadressat, Normanwender, "self-executing" Norm, Normerlassklage, Normerlassverhältnis, Normvollzugsverhältnis, Beiladung, Aufhebung
Leitsatz:Zur nachträglichen Zulässigkeit einer Feststellungsklage, der ursprünglich deren Subsidiarität entgegenstand.

Ist streitig, ob die Pfand- und Rücknahmepflichten der Verpackungsverordnung gegenüber ausländischen Importeuren von Getränken in Einwegverpackungen aus Gründen des Europarechts unanwendbar sind, so besteht das feststellungsfähige Rechtsverhältnis im Sinne von § 43 Abs. 1 VwGO nur zwischen den ausländischen Importeuren und den Vollzugsbehörden des Bundeslandes, in dem die Getränke vertrieben werden sollen. Für eine atypische, gegen den Normgeber gerichtete Feststellungsklage ist in diesem Fall kein Raum.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 2.07


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