JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2007
Insgesamt sind 31 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | WHG, WaStrG, BWG |
| Schlagworte: | Benutzung eines Gewässers, Grundwasser, Zutagefördern, Ableiten, Ausbau eines Gewässers, dem Ausbau dienende Maßnahme, Dauerhaftigkeit, Bauarbeiten, Grundwasserhaltung, Ausbau einer Bundeswasserstraße, Grundwasserentnahmeentgelt, Sonderabgabe, Sondervorteil |
| Leitsatz: | Wird zum Zwecke der Beibehaltung eines konstanten Grundwasserstandes während des Ausbaus einer Bundeswasserstraße Grundwasser in ein oberirdisches Gewässer abgepumpt, handelt es sich um eine Benutzung im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 6 WHG, die nicht nach § 3 Abs. 3 Satz 1 WHG von dem Begriff der Benutzung ausgenommen ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 3.07 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG |
| Schlagworte: | Abfallbesitzer, Entsorgungspflicht des, Abfallbesitz, Abfallerzeuger, Besitz des, Abfallerzeuger, Entsorgungspflicht des, beauftragter Dritter im Abfallrecht, Verantwortlichkeit im Abfallrecht, abfallrechtliche Anordnung, Nachweisverordnung, Abfall, Mischung von |
| Leitsatz: | Ein Abfallbesitzer, der einen Dritten mit der Entsorgung der Abfälle beauftragt und diesem hierzu den Besitz daran überträgt, bleibt weiterhin für deren ordnungsgemäße Entsorgung verantwortlich. Werden Abfälle eines entsorgungspflichtigen Abfallbesitzers bei einem mit der Entsorgung beauftragten Dritten mit Abfällen gleicher Art anderer Entsorgungspflichtiger vermischt, bleibt jeder Entsorgungspflichtige für einen Anteil an der Gesamtmenge des vermischten Abfalls verantwortlich, der mengenmäßig seinem Beitrag entspricht. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 5.07 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, LuftVG, SächsEntEG, VwVfG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, luftrechtliche ~, Fluglärm, Zumutbarkeit, Schutzvorkehrungen, Übernahmeanspruch, Reichweite eines ~-s, Wohngrundstück, Betriebsgrundstück, Entschädigung, Entschädigungsverfahren, Entschädigungsbehörde, Bindung der ~, Enteignung |
| Leitsatz: | Wird einem durch Verkehrslärm (hier: Fluglärm) Betroffenen im Planfeststellungsbeschluss dem Grunde nach ein Anspruch auf Übernahme seines Wohngrundstücks nach § 74 Abs. 2 Satz 3 VwVfG zugesprochen, ist über die Höhe der Übernahmeentschädigung im nachfolgenden Entschädigungsverfahren zu entscheiden. In diesem Verfahren sind die Rechtsgedanken des Enteignungsrechts heranzuziehen, soweit sich aus der Funktion des Übernahmeanspruchs, den Anspruch auf Schutzvorkehrungen zu ersetzen, nichts anderes ergibt. Nach den Grundsätzen des Enteignungsrechts richtet sich, ob der Eigentümer die Ausdehnung der Übernahme auf die mit seinem Wohngrundstück zusammenhängenden betrieblich genutzten Flächen sowie eine Entschädigung für betriebliche Folgeschäden verlangen kann. Der Planfeststellungsbeschluss darf die Geltendmachung dieser Ansprüche nicht mit Wirkung für das Entschädigungsverfahren ausschließen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 2004.05 | |
| Rechtsgebiete: | BGleiG, VwGO |
| Schlagworte: | Wahl der Gleichstellungsbeauftragten beim Bundesnachrichtendienst, Wahlanfechtung, erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts, Wahlwerbung der Kandidatinnen, Verbot strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung, achtungs- und vertrauenswahrendes Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot |
| Leitsatz: | 1. Über die Anfechtung der Wahl der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterin beim Bundesnachrichtendienst entscheidet das Bundesverwaltungsgericht in erster und letzter Instanz. 2. Wahlwerbung der Kandidatinnen für das Amt der Gleichstellungsbeauftragten unterliegt neben den Verboten strafbarer Ehrverletzung und sittenwidriger Wahlbeeinflussung sowie der nachhaltigen Beeinträchtigung des Dienstbetriebs auch dem dienstrechtlichen achtungs- und vertrauenswahrenden Mäßigungs- und Zurückhaltungsgebot; dessen Reichweite wird seinerseits durch den weitgesteckten Rahmen der gesetzlichen Aufgabenstellung und das Prinzip der demokratischen Persönlichkeitswahl eingeschränkt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 A 1.06 | |