JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BauGB, BauNVO, VwGO |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Erschlossensein, Mischgebiet, Wohnnutzung, gewerbliche Nutzung, Erreichbarkeit, Zugang, Zufahrt, Heranfahren, Herauffahren, Hindernis, Mauer, Höhenunterschied, Geländeniveau, Erschließungsvorteil, Bebaubarkeit, Gegenrüge, aktenwidrige Feststellungen, maßgeblicher Sachverhalt |
| Leitsatz: | 1. Ein in einem Mischgebiet gelegenes Grundstück ist - vorbehaltlich besonderer Festsetzungen im einschlägigen Bebauungsplan - erschlossen i.S.v. § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB, wenn die für eine Wohnnutzung ausreichende Möglichkeit gegeben ist, mit Personen- und Versorgungsfahrzeugen an das Grundstück heranzufahren und es von dort aus zu betreten. 2. Der ein Erschlossensein begründende Erschließungsvorteil verlangt nicht, dass die Erschließungsanlage dem Mischgebietsgrundstück eine Bebaubarkeit für alle nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen ermöglicht. Ein Erschließungsvorteil liegt vielmehr darin, dass auf dem Grundstück überhaupt eine der nach § 6 Abs. 2 BauNVO zulässigen Nutzungen genehmigt werden müsste. Unerheblich ist, welche Nutzung auf dem Grundstück tatsächlich bereits verwirklicht ist. 3. Der in der Rechtsprechung entwickelte, zur Annahme des Erschlossenseins führende Ausnahmefall, dass die übrigen Eigentümer schutzwürdig erwarten dürfen, dass ein bebauungsrechtlich nicht erschlossenes Grundstück gleichwohl in die Verteilung des beitragsfähigen Erschließungsaufwands einbezogen wird, setzt voraus, dass zum Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflichten Umstände vorliegen, die diese Erwartung stützen; bloße Mutmaßungen über künftige Entwicklungen reichen dafür nicht aus. 4. Auf die sog. Gegenrüge des Revisionsbeklagten zu unzutreffenden, insbesondere aktenwidrigen Tatsachenfeststellungen der Vorinstanz hat das Revisionsgericht bei der Prüfung, ob sich die angefochtene Entscheidung aus anderen Gründen als richtig erweist (§ 144 Abs. 4 VwGO), von dem im Revisionsverfahren von den Beteiligten unstreitig gestellten Sachverhalt auszugehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 4.05 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG, VermG |
| Schlagworte: | Erlös, Veräußerungserlös, Verkaufserlös, Verfügungsbefugnis, Verfügungsbefugter, Verfügungsberechtigung, Verfügungsberechtigter, Erlösauskehr, Erlösauskehranspruch, Verfügung, Vorrang der vermögensrechtlichen Berechtigung |
| Leitsatz: | Der Vorrang der vermögensrechtlichen gegenüber der vermögenszuordnungsrechtlichen Berechtigung an einem Vermögenswert (§ 7 Abs. 1 Satz 1 VZOG) setzt sich nach der Veräußerung des Vermögenswertes durch einen nach § 8 Abs. 1 VZOG Verfügungsbefugten an den dadurch entstandenen konkurrierenden Erlösauskehransprüchen aus § 3 Abs. 4 Satz 3 VermG und § 8 Abs. 4 Satz 2 VZOG fort. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 37.05 | |
| Rechtsgebiete: | BVerfSchG, VwGO |
| Schlagworte: | Verfassungsschutz, Personenakte, Datenschutz, Berichtigung, Berichtigungsanspruch, Unrichtigkeitsvermerk, Bestreitensvermerk, Sperrerklärung, in-camera-Verfahren, Beweislast, Darlegungspflicht, effektiver Rechtsschutz, informationelle Selbstbestimmung |
| Leitsatz: | Ist infolge einer Weigerung der zuständigen obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Urkunden oder Akten vorzulegen, elektronische Dokumente zu übermitteln oder Auskünfte zu erteilen, im gerichtlichen Verfahren nicht feststellbar, ob in Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gespeicherte personenbezogene Daten richtig oder unrichtig sind, so kann der Betroffene nicht nach § 13 Abs. 1 BVerfSchG die Beifügung eines Unrichtigkeitsvermerks verlangen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 34.05 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BayVwVfG, VwGO |
| Schlagworte: | Zeitvorgabe für die Geltendmachung von Besoldungsansprüchen nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99, Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, gesetzliche Frist, Anspruchsvoraussetzung in Gestalt einer einzuhaltenden Zeitspanne, Verschulden des Dienstherrn bei Erteilung einer irreführend formulierten Information über die Rechtslage, Kollegialgerichtsregel, Anforderung an die Kollegialgerichtsentscheidung, Beweismaß der Glaubhaftmachung und der richterlichen Überzeugungsgewissheit |
| Leitsatz: | Der Zeitraum, innerhalb dessen Beamte mit drei und mehr Kindern nach Art. 9 § 1 Abs. 1 Satz 2 BBVAnpG 99 ihren Anspruch auf zusätzliche Besoldung geltend zu machen hatten, ist keine gesetzliche Frist, bei deren Versäumung Wiedereinsetzung gewährt werden kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 5.06 | |