JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2006
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| Rechtsgebiete: | GG, AEG, EKrG |
| Schlagworte: | Eisenbahnrechtliche Planfeststellung, kommunale Planungshoheit, Abwägungsgebot, Beseitigung eines Bahnübergangs, notwendige Folgemaßnahmen, Kostenverteilung, Kreuzungsrechtsverfahren |
| Leitsatz: | Der Umfang der sich aus der Planungshoheit ergebenden Rechte von Gemeinden aus Schallschutzgesichtspunkten im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt. Ob auf eine im Zuge einer Planfeststellung vorgesehene Maßnahme die Kostenregelungen des Eisenbahnkreuzungsgesetzes anzuwenden sind, ist im Rahmen einer Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss grundsätzlich nicht entscheidungserheblich. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 9.06 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 08 / 2006 - Seite 4" © JuraForum.de — 2003-2012
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