JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2006
Insgesamt sind 13 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO |
| Schlagworte: | Restitution eines Grundstücks, Herausgabe einer Entschädigung, tatsächlicher Zufluss, Verrechnung, Befreiung von einer Verbindlichkeit, Aufbaukredite, Ablösebetrag, erloschene Grundpfandrechte, Aufbaugrundschulden, Bestellung durch den staatlichen Verwalter, Erbengemeinschaft, Miterben in der DDR, Verwalterverordnung, Durchführungshinweise |
| Leitsatz: | Haben vor Herausgabe der Hinweise vom 15. September 1970 zur Durchführung der Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 an der Bestellung einer Aufbaugrundschuld neben dem für einzelne Erbanteile eingesetzten staatlichen Verwalter auch in der DDR lebende Miterben mitgewirkt, ist § 18 Abs. 2 Satz 1 VermG auf diese Aufbaugrundschulden regelmäßig nicht anwendbar. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 19.05 | |
| Rechtsgebiete: | KrW-/AbfG, GesO |
| Schlagworte: | Abfallrechtliche Nachsorgeanordnung, Betriebsdeponie, Deponieinhaber, Deponiebetreiber, Stilllegung, faktische, Nachsorgephase, Gesamtvollstreckungsverwalter, Zustandsstörer, Verhaltensstörer, Ablagerung Abfälle, illegale, Stilllegungsanzeige |
| Leitsatz: | Inhaber einer Deponie im Sinne des § 36 Abs. 2 KrW-/AbfG a.F. ist nur, wer sie betreibt oder zuletzt betrieben hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 3.06 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, VwVfG |
| Schlagworte: | Berechtigtenfeststellung, Entschädigungsberechtigung, Beweislast im Vermögensrecht, Vermutung eines Vermögensverlustes, Schätzung im Verwaltungsprozess, Schätzung im Vermögensrecht, NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz, Rücknahme von Verwaltungsakten: schutzwürdiges Vertrauen bei Begünstigenden, Rücknahme von Verwaltungsakten: Jahresfrist |
| Leitsatz: | Aufgrund einer Schätzung kann keine Berechtigung nach dem Vermögensgesetz festgestellt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.05 | |
| Rechtsgebiete: | TKG 1996, TKG 2004, Rahmenrichtlinie, Zugangsrichtlinie, Universaldienstrichtlinie, Zusammenschaltungsrichtlinie |
| Schlagworte: | Zusammenschaltungsentgelte, Vorabregulierung, Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung, Übergangsbestimmung des TKG 2004, Wirksambleiben der Pflicht zur Vorabregulierung nach dem TKG 1996 |
| Leitsatz: | Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgender Frage eingeholt: Steht es mit Art. 27 Satz 1 der Richtlinie 2002/21/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. März 2002 über einen gemeinsamen Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und -dienste (Rahmenrichtlinie) und Art. 7 der Richtlinie 2002/19/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Zugang zu elektronischen Kommunikationsnetzen und zugehörigen Einrichtungen sowie deren Zusammenschaltung (Zugangsrichtlinie) im Einklang, wenn nach innerstaatlichem Recht ein in diesem Recht früher vorgesehenes gesetzliches Gebot, die Bemessung von Zusammenschaltungsentgelten an den Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung auszurichten, vorübergehend aufrechtzuerhalten ist, obwohl dies gemeinschaftsrechtlich nicht geboten ist? |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 17.05 | |