JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2006
Insgesamt sind 15 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, VerkPBG, VwVfG, BNatSchG, SächsNatSchG |
| Schlagworte: | Einstweilige Anordnung, Vollziehung eines Planfeststellungsbeschlusses, Antragsbefugnis, Naturschutzverein, Anerkennung, Einwendungsausschluss, faktisches Vogelschutzgebiet, Feststellungswirkung des Planfeststellungsbeschlusses |
| Leitsatz: | 1. § 5 Abs. 1 VerkPBG greift auch dann ein, wenn im Wege der einstweiligen Anordnung die Untersagung von Bauarbeiten in Vollziehung eines bestandskräftigen Planfeststellungsbeschlusses begehrt wird (im Anschluss an BVerwG, Beschluss vom 6. August 2001 - BVerwG 4 VR 23.01 - Buchholz 407.3 § 5 VerkPBG Nr. 14). 2. Wird anstelle der rechtlich unselbständigen Untergliederung eines landesweit tätigen anerkannten Naturschutzvereins ein selbständiger Regionalverein gegründet, so geht die Anerkennung des Landesvereins nicht dadurch auf den Regionalverein über, dass er durch Vereinbarung mit dem Landesverein für seinen Tätigkeitsbereich dessen Rechte und Pflichten übernimmt. 3. Nachdem die dreijährige Umsetzungsfrist des § 71 Abs. 1 BNatSchG verstrichen ist, ohne dass der sächsische Landesgesetzgeber das Sächsische Naturschutzgesetz an die rahmenrechtlichen Vorgaben des § 60 BNatSchG angepasst hat, ergibt sich für die vom Freistaat Sachsen nach § 29 BNatSchG a.F. anerkannten Naturschutzverbände eine Klagebefugnis weder aus dem Bundesnaturschutzgesetz noch aus dem Sächsischen Naturschutzgesetz. 4. § 61 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BNatSchG begründet für anerkannte Naturschutzverbände weder in unmittelbarer noch in entsprechender Anwendung eine Klagebefugnis für Begehren, die sich auf die Geltendmachung von Vollziehungshindernissen gegenüber einem bestandskräftigen Planfeststellungsbeschluss oder auf Rücknahme eines solchen richten. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 11.06 | |
| Rechtsgebiete: | AEG |
| Schlagworte: | Planfeststellungsverfahren, Einwendungen, Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders, Einwendungsausschluss |
| Leitsatz: | Wie weit die Substantiierungs- und Mitwirkungspflicht des Einwenders im Planfeststellungsverfahren nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz reicht, wenn er nicht mit weiterem, seine Einwendung ergänzenden Vorbringen im anschließenden gerichtlichen Verfahren gemäß § 20 Abs. 2 Satz 1 AEG materiellrechtlich präkludiert sein soll, ist durch die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zum Fachplanungsrecht bereits hinreichend geklärt. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 3.06 | |
| Rechtsgebiete: | VZOG |
| Schlagworte: | Vermögenszuordnung, Verfügungsbefugnis, Auskehrpflicht, Ersetzungsbefugnis, Abwendungsbefugnis, Ersatzgrundstück |
| Leitsatz: | Die Ersetzungsbefugnis der verfügenden Stelle nach § 8 Abs. 5 Satz 1 VZOG setzt nicht voraus, dass der in § 8 Abs. 5 Satz 2 VZOG vorgesehene Zuordnungsantrag bereits in dem Verfahren, in dem das Grundstück dem Berechtigten zugeordnet wird, jedenfalls aber vor Rechtshängigkeit des Erlösauskehranspruchs gestellt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 56.06 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters, Feststellungs- und Auflösungsantrag des Arbeitgebers |
| Leitsatz: | Stellt der Arbeitgeber nach der gesetzlichen Begründung des Arbeitsverhältnisses gemäß § 9 Abs. 2 BPersVG beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf Feststellung, dass ein Arbeitsverhältnis auf unbestimmte Zeit nicht begründet worden ist, so ist dieses Begehren als Auflösungsantrag gemäß § 9 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 BPersVG auszulegen, wenn in der Antragsbegründung ausschließlich die Unzumutbarkeit der Weiterbeschäftigung geltend gemacht wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 9.06 | |