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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum05 / 2006 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 05 / 2006



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 148.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:EntschG
Schlagworte:Teilflächenentschädigung, Teilgrundstück, Entschädigung, vorhandener Einheitswert, Ersatzeinheitswert, Hilfswert
Leitsatz:Ist ein Grundstück, für das ein Einheitswert festgestellt wurde, nach der Schädigung geteilt worden, ist für die Berechnung der Entschädigung für ein Teilgrundstück, soweit keine anderen Gründe für die Ermittlung eines Hilfswertes nach § 3 Abs. 3 Satz 1 EntschG vorliegen, der flächenmäßig anteilige Einheitswert zugrunde zu legen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 148.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:VermG, AufbauG (DDR)
Schlagworte:Machenschaften, unlautere Machenschaften, Manipulation, Verstoß, Rechtsordnung der DDR, Enteignung, Enteignungszweck, vorgeschobener Enteignungszweck, Anstoß, Redlichkeit, Unredlichkeit, Kosten, überhöhte Kosten, Baupreise, Überlassungsvertrag, Beweislast
Leitsatz:Ein Erwerber, der aufgrund eines Überlassungsvertrages (DDR) zur Nutzung eines Hausgrundstücks berechtigt war und der im Zusammenhang mit der Enteignung unzutreffende Angaben zur Höhe der getätigten und beabsichtigten Investitionen macht, ist als unredlich im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG anzusehen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 65.05 vom 31.05.2006

Rechtsgebiete:VwZG, WPflG
Schlagworte:Musterungsbescheid, Bekanntgabe, Zustellung, Empfangsbekenntnis, Zustellungswille, Bekanntmachungswille, Heilung, Rechtsbehelfsbelehrung
Leitsatz:Der systematische Verstoß der Wehrverwaltung gegen § 5 Abs. 1 Satz 2 VwZG a.F. (= § 5 Abs. 1 Satz 3 VwZG n.F.) bei der Aushändigung von Musterungsbescheiden an Wehrpflichtige ohne Empfangsbekenntnis stellt den Zustellungswillen bei der zustellungspflichtigen Behörde nicht in Frage. Deshalb kann der Verstoß nach § 9 VwZG a.F. (= § 8 VwZG n.F.) geheilt werden.

Die Rechtsbehelfsbelehrung eines nach § 5 Abs. 1 VwZG zugestellten Musterungsbescheides, nach welcher der Widerspruch innerhalb von zwei Wochen nach "Bekanntgabe" des Bescheides erhoben werden kann, ist nicht unrichtig.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 65.05

BVERWG – Beschluss, BVerwG 3 B 78.05 vom 30.05.2006

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Verwaltungsrechtsweg, ordentlicher Rechtsweg, Subventionsvergabe, verlorener Zuschuss, Bankenverfahren
Leitsatz:Macht ein Kreditinstitut, das im eigenen Namen im Rahmen eines staatlichen Förderungsprogramms Gelder an Private ausgezahlt hat (sog. Bankenverfahren), aus eigenem Recht Rückzahlungsansprüche gegen die Empfänger geltend, so ist der ordentliche Rechtsweg auch dann gegeben, wenn das Kreditinstitut eine Anstalt des öffentlichen Rechts ist.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 78.05


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