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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum03 / 2006 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 03 / 2006



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 1 B 126.05 vom 03.03.2006

Rechtsgebiete:AsylVfG, AufenthG, AuslG (außer Kraft getreten)
Schlagworte:Asylantrag, (materielles) Asylgesuch, Abschiebungsverbot, asylrechtlicher Abschiebungsschutz, ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz, zielstaatsbezogener Abschiebungsschutz, Duldung wegen zielstaatsbezogenen Abschiebungsverbots, Duldung wegen im Zielstaat drohender Gefahren, ausschließliche Zuständigkeit des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF), keine Doppelprüfung, kein "Wahlrecht" zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz
Leitsatz:Nach § 13 Abs. 1 AsylVfG ist derjenige Schutzsuchende, der sich materiell auf Asylgründe beruft, zwingend auf das - alle Schutzersuchen und Schutzformen erfassende - Asylverfahren zu verweisen; hiermit ist ausschließlich das besonders sachkundige Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) zu befassen. Ein "Wahlrecht" des Ausländers zwischen asylrechtlichem oder ausländerrechtlichem Schutz vor Verfolgung im Heimatland besteht nicht.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 126.05



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 15.05 vom 02.03.2006

Rechtsgebiete:SGB VIII F. 1993, BSHG, SGB X
Schlagworte:A: Annexleistungen, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Träger der Sozialhilfe für -, E: Eingliederungshilfe, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der -, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen Sozialhilfeträger, J: Jugendhilfe, Verhältnis zur Sozialhilfe, Erstattung von Annexleistungen der Jugendhilfe durch Träger der Sozialhilfe, L: Lebensunterhalt, Erstattungsanspruch des Trägers der Jugendhilfe gegen den Träger der Sozialhilfe wegen Leistungen für den -, S: Sozialhilfe, Verhältnis zur Jugendhilfe, V: Vollzeitpflege, Erstattungsanspruch des Jugendhilfeträgers gegen den Sozialhilfeträger bei -
Leitsatz:Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe kann wegen seiner Aufwendungen für den Lebensunterhalt eines in einer Pflegefamilie untergebrachten, körperlich oder geistig behinderten Kindes, Jugendlichen bzw. jungen Volljährigen keine Erstattung von dem für Maßnahmen der Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe verlangen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 15.05


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