JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 02 / 2006
Insgesamt sind 9 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Grundstück, Rückgabe, Restitutionsausschluss, Siedlung, Siedlungsbau, komplexer Siedlungsbau, Einfamilienhäuser, städtebauliche Einheit |
| Leitsatz: | Allein die einheitliche Planung und Errichtung einer "kompletten" Siedlung stellt keinen komplexen Siedlungsbau im Sinne von § 5 Abs. 1 Buchst. c VermG dar. Können die einzelnen Grundstücke individuell veräußert werden, so wird die städtebauliche Einheit nicht durch die Rückgabe des Grundstücks an den früheren Eigentümer gefährdet (Bestätigung und Fortführung des Urteils vom 10. Juni 1998 - BVerwG 7 C 27.97 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 16). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 89.05 | |
| Rechtsgebiete: | SächsPersVG |
| Schlagworte: | Dienststelle, Auflösung, Aufhebung, Schule, Grundschule, Schulnetzplanung, Schulträger, Schulaufsichtsbehörde, Ministerium, Kultusministerium, Zustimmung, Mitwirkung, Erörterung, Unterrichtung |
| Leitsatz: | Die Zustimmung des Kultusministeriums zur Aufhebung einer Schule steht personalvertretungsrechtlich der Aufhebung einer Dienststelle gleich und bedarf der Mitwirkung des beim Kultusministerium gebildeten Lehrerhauptpersonalrates. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 4.05 | |
| Rechtsgebiete: | TierSchG |
| Schlagworte: | Tierschutz, Verbot des Einsatzes von Elektroreizgeräten zur Hundeausbildung |
| Leitsatz: | Der Einsatz von Elektroreizgeräten, die erhebliche Leiden oder Schmerzen verursachen können, für Zwecke der Hundeausbildung ist gemäß § 3 Nr. 11 TierSchG verboten. Dabei kommt es nicht auf die konkrete Verwendung der Geräte im Einzelfall, sondern darauf an, ob sie von ihrer Bauart und Funktionsweise her geeignet sind, dem Tier nicht unerhebliche Schmerzen zuzufügen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 14.05 | |
| Rechtsgebiete: | AusglLeistG, VermG |
| Schlagworte: | Entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage, Ausschluss, Anspruchsausschluss, Ausschlusstatbestand, dem nationalsozialistischen System erheblichen Vorschub leisten, Unwürdigkeit, unmittelbar Geschädigter, Berechtigter, Erbe, Erbeserbe, Rechtsnachfolge, Rechtsnachfolger, Rechtsvorgänger |
| Leitsatz: | In die Prüfung, ob ein Anspruchsausschluss nach § 1 Abs. 4 AusglLeistG vorliegt, ist auch derjenige einzubeziehen, auf den die entschädigungslose Enteignung auf besatzungsrechtlicher oder besatzungshoheitlicher Grundlage abgezielt hat, selbst wenn er im Zeitpunkt der Enteignung bereits verstorben war. Die Enteignung zielt auf denjenigen ab, dessen Belastung, etwa durch erhebliches Vorschubleisten zugunsten des nationalsozialistischen Systems, der Grund für den Zugriff auf den Vermögenswert und die entschädigungslose Enteignung war (wie Urteil vom 24. Februar 2005 - BVerwG 3 C 16.04). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 22.05 | |