JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2005
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| Rechtsgebiete: | SVG, SLV, SG |
| Schlagworte: | ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, Zeiten einer praktischen Ausbildung, Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, Vorbildungsvoraussetzungen, Ersetzung einer vorgeschriebenen allgemeinen Schulbildung durch die praktische Ausbildung |
| Leitsatz: | Die Zeit einer Handwerksausbildung, die ein in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufgestiegener Soldat vor seinem Eintritt in das Soldatenverhältnis absolviert hat, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn diese Ausbildung die für den Aufstieg erforderliche allgemeine Schulbildung ersetzt hat. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.04 | |
| Rechtsgebiete: | GG, EG, BBesG |
| Schlagworte: | Teilzeitbeschäftigung, unterhälftige Beschäftigung, Kürzung des ehegattenbezogenen Anteils am Familienzuschlag |
| Leitsatz: | Besoldungsberechtigte und beiderseits teilzeitbeschäftigte Ehegatten, von denen einer unterhälftig beschäftigt ist, deren Arbeitszeit aber insgesamt die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten erreicht, haben Anspruch auf den ehegattenbezogenen Anteil am Familienzuschlag jeweils zur Hälfte und in ungekürztem Umfang (Parallelurteil zum Urteil von heute - BVerwG 2 C 44.04). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 1.05 | |
| Rechtsgebiete: | GG, KrW-/AbfG, ThürAbfG, ThürSAbfÜVO |
| Schlagworte: | Abfall, besonders überwachungsbedürftiger, Überwachung der Nachweisführung, Funktionsvorbehalt für Beamte, Beleihung, Ordnungswidrigkeit, Zuständigkeit |
| Leitsatz: | Der Funktionsvorbehalt für Beamte (Art. 33 Abs. 4 GG) schließt es nicht aus, auf gesetzlicher Grundlage die Überwachung der Entsorgung besonders überwachungsbedürftiger Abfälle auf eine juristische Person des Privatrechts zu übertragen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 BN 2.05 | |
| Rechtsgebiete: | BRAGO, RVG |
| Schlagworte: | Personalvertretung, Beschlussverfahren, Gegenstandswert, Wert, Auffangwert |
| Leitsatz: | In Rechtsbeschwerdeverfahren in Personalvertretungssachen entspricht es grundsätzlich der Billigkeit, als Gegenstandswert den Auffangwert von 4 000 ¤ festzusetzen. Mögliche Folgewirkungen der erstrebten Entscheidung bleiben bei der Wertfestsetzung außer Betracht. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 9.05 | |