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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum05 / 2005 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 05 / 2005



Insgesamt sind 18 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 35.04 vom 19.05.2005

Rechtsgebiete:AusglLeistG, EntschG
Schlagworte:Höhe des Anspruchs, Anspruch, Kürzung, Kürzungsbetrag, Kürzungsbeträge, Degression, Anteilsdegression, Gesamtschau, Erbe, Erbengemeinschaft, Gesamthandsgemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, Berechtigter, Geschädigter, unmittelbar Geschädigter, Stichtag, Stichtagsberechtigter, Stichtagsberechtigung
Leitsatz:Die Anteilsdegression im Sinne von § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG ist nicht nur in den Fällen anzuwenden, in denen der unmittelbar Geschädigte auch derjenige ist, der die Wiedergutmachungsleistung beansprucht (Fortführung des Urteils vom 16. September 2004 - BVerwG 3 C 32.03 - Buchholz 428.41 § 7 EntschG Nr. 1).

Liegt - bezogen auf den Zeitpunkt der Schädigung bis zum Stichtag am 1. Dezember 1994 - ein Fall der Anteilsdegression nach § 7 Abs. 2 Satz 3 EntschG vor und fallen Anteile unmittelbar Geschädigter und damit die entsprechenden Wiedergutmachungsansprüche in der Person eines Leistungsberechtigten zusammen, ist eine Gesamtschau nach § 7 Abs. 2 Satz 1 EntschG vorzunehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 35.04



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 C 6.04 vom 04.05.2005

Rechtsgebiete:GG, LuftVG, LuftVO, VwGO, 1. Zusatzprotokoll zur EMRK, Abkommen ü. d. Int. Zivilluftfahrt, Vereinbarung ü.d. Durchflug im Int. Fluglinienverkehr, EG-Vertrag, VO (EWG) 2408/92, Abkommen zwischen der Europäischen Gemeinschaft u.d. Schweizerischen
Schlagworte:Revisionsverfahren, Klageänderung, Festlegung von Flugverfahren, Abwägungsentscheidung, ausländischer Flughafen, Anflugverfahren, Anflugroute, Lärmschutz, Europäischer Gerichtshof, Vorlageverfahren, Aussetzung des Verfahrens
Leitsatz:1. Die Ermächtigungsgrundlage in § 32 Abs. 1 Satz 1 LuftVG i.V.m. § 27a LuftVO erstreckt sich auch auf die Regelung von Flugverfahren derjenigen Luftfahrzeuge, die einen ausländischen Flughafen anfliegen oder von diesem abfliegen.

2. Das Luftfahrt-Bundesamt hat bei der Festlegung von An- und Abflugverfahren eine Abwägungsentscheidung zu treffen (im Anschluss an BVerwG, Urteile vom 28. Juni 2000 - BVerwG 11 C 13.99 - BVerwGE 111, 276, vom 26. November 2003 - BVerwG 9 C 6.02 - BVerwGE 119, 245 und vom 24. Juni 2004 - BVerwG 4 C 11.03 - BVerwGE 121, 152).

3. Die im Chicagoer Abkommen in Verbindung mit der Transitvereinbarung geregelten Luftverkehrsfreiheiten gewähren nicht das Recht, unbeschadet von nationalen Regelungen über Flugverfahren zur Landung auf einem im Nachbarstaat liegenden Flughafen anzusetzen.

4. Mit Rücksicht auf ein beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften anhängiges Verfahren eines Staates gegen eine Entscheidung der Kommission über die weitere Anwendbarkeit einer nationalen Verordnung kann ein verwaltungsgerichtliches Verfahren, in dem es um die Rechtmäßigkeit dieser Verordnung geht, auch ohne gleichzeitige Vorlage (Art. 234 EG-Vertrag) entsprechend § 94 VwGO ausgesetzt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 C 6.04


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