JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2005
Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO, AuslG, AufenthG |
| Schlagworte: | Rechtsgrundsätzliche Bedeutung, Gesetzesänderung nach Erlass des Berufungsurteils, Beruhen, Entscheidungserheblichkeit, Zeitpunkt |
| Leitsatz: | Eine Rechtsfrage, die sich nur auf eine nach der Berufungsentscheidung in Kraft getretene neue Rechtsgrundlage bezieht (hier: § 25 Abs. 5 Satz 2 bis 4 AufenthG), verleiht der Sache keine grundsätzliche Bedeutung im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO und kann deshalb nicht zur Zulassung der Revision führen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 11.05 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG), MOG, VwVfG |
| Schlagworte: | Landwirtschaftsrecht, gemeinsame Marktorganisation, Beihilfeantrag Tiere, Beihilfeantrag Flächen, Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem, Rücknahme, Rückforderung, Vertrauensschutz |
| Leitsatz: | Art. 14 Abs. 4 und 5 VO (EWG) Nr. 3887/92 der Kommission vom 23. Dezember 1992 (ABl EG Nr. L 391/36) in der Fassung von Art. 1 Ziff. 7 VO (EG) Nr. 1678/98 der Kommission vom 29. Juli 1998 (ABl EG Nr. L 212/23) regelt den dem Begünstigten einer rechtswidrigen Beihilfe gegenüber deren Rückforderung zustehenden Vertrauensschutz abschließend und verdrängt daher § 10 Abs. 1 Satz 1 Halbsatz 2 MOG i.V.m. § 48 Abs. 2 VwVfG. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 3 B 117.04 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Verfahrensdauer, lange - |
| Leitsatz: | Die Rüge der überlangen Verfahrensdauer ist als solche generell nicht geeignet, die Zulassung der Revision oder eine Entscheidung nach § 133 Abs. 6 VwGO zu rechtfertigen. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 3.05 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwGO, ZPO, BGB |
| Schlagworte: | Vollstreckungsabwehrklage, Vollstreckungsgegenklage, Kostenfestsetzungsbeschluss, gerichtlicher Vergleich, abweichende Kostenvereinbarung, Einwendungsausschluss, Vertretungsmacht von Behördenbediensteten |
| Leitsatz: | Mit der Vollstreckungsabwehrklage gegen einen - aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs ergangenen - Kostenfestsetzungsbeschluss kann eingewandt werden, vor Abschluss des Vergleichs sei außergerichtlich eine davon abweichende Vereinbarung über die Kosten getroffen worden. Mitarbeiter einer Behörde, die bevollmächtigt sind, diese zu vertreten, verlieren ihre Vollmacht nicht, wenn der Behördenleiter einem Rechtsanwalt Prozessvollmacht erteilt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 13.04 | |