JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2004
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| Rechtsgebiete: | EG, VZOG |
| Schlagworte: | Buchgrundstück, Realteilung, Teilfläche, Mischnutzung, überwiegende Nutzung, Nutzung für Verwaltungsaufgaben, Verwaltungsvermögen, Einigung der Beteiligten, Restitution, Restitutionsausschluss, funktionale Zuordnung, Transportpolizei, DDR-Transportpolizei, Kriminalpolizei, Umbau, Umbaumaßnahmen, Baumaßnahmen |
| Leitsatz: | Ein Anspruch auf Realteilung eines Buchgrundstückes besteht auch dann, wenn nur eine der nach den Nutzungsarten eindeutig abgrenzbaren Teilflächen einheitlich für eine Aufgabe genutzt wurde, hinsichtlich des anderen Teils jedoch eine Mischnutzung für mehrere Verwaltungsaufgaben vorlag. Die mischgenutzte Teilfläche steht dem Verwaltungsträger zu, für dessen Aufgaben sie überwiegend genutzt wurde. Eine die Restitution ausschließende Nutzung im Sinne von § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG entfällt auch bei bebauten Grundstücken nicht dadurch, dass am Stichtag Aus- und Umbaumaßnahmen durchgeführt werden (im Anschluss an das Urteil vom 24. Oktober 2002 - BVerwG 3 C 42.01 - BVerwGE 117, 125). Die Kontinuität der Nutzung, deren Sicherung der Restitutionsausschluss nach § 11 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1 VZOG dient, wird nicht dadurch unterbrochen, dass auf dem Grundstück nach den Umbaumaßnahmen andere Aufgaben desselben Verwaltungsträgers durchgeführt werden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 43.03 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, ZPO |
| Schlagworte: | Zivilprozessreformgesetz, außerordentliche Beschwerde, greifbare Gesetzwidrigkeit |
| Leitsatz: | Seit In-Kraft-Treten des Zivilprozessreformgesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl I S. 1887) ist die außerordentliche Beschwerde gegen unanfechtbare Entscheidungen wegen sog. greifbarer Gesetzwidrigkeit nicht mehr statthaft. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 B 90.04 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwVfG, VwGO, FGO, BRAGO, GG |
| Schlagworte: | Erstattung von Anwaltskosten im Widerspruchsverfahren, Kosten des Vorverfahrens, Geschäftsgebühr, Mittelgebühr |
| Leitsatz: | Wenn ein Anwalt bereits im Ausgangsverfahren tätig geworden ist, gehört zu den Kosten der Vertretung im Widerspruchsverfahren nur der Teil der Geschäftsgebühr nach § 118 Abs. 1 Nr. 1 BRAGO, der durch das Widerspruchsverfahren verursacht worden ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 7.04 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 10 / 2004 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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