JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 10 / 2004
Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, BeamtVG, SchulG NW |
| Schlagworte: | Besondere Fachkenntnisse, Ermessen, Fachhochschule, Lehr- und Rektorentätigkeit, nichtöffentliche Schule, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Versorgungsbezüge, Vordienstzeit |
| Leitsatz: | Die Tätigkeit als Professor und Rektor an einer privaten Fachhochschule ist keine Tätigkeit im nichtöffentlichen Schuldienst im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG. Bei der Entscheidung darüber, in welchem Umfang eine Vordiensttätigkeit bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden soll, darf das Ermessen nicht in der Weise ausgeübt werden, dass bei den Beamten der einzelnen Laufbahngruppen festgelegte Obergrenzen starr eingehalten werden, die unter der gesetzlichen Höchstgrenze bleiben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 38.03 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VZOG, VwGO, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen |
| Schlagworte: | Berechtigter, Rechtsnachfolger, Verfügungsberechtigter, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen, Rechtskraft, Vermögenszuordnung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung |
| Leitsatz: | Ein Vermögenswert ist nicht mehr von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen, wenn er nach dem Ende der Verfolgungsmaßnahme wieder in den Besitz des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger gelangt ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.03 | |
| Rechtsgebiete: | BayBesG, BhV, GOÄ |
| Schlagworte: | Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht, Gesetzesvorbehalt, Angemessenheit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Unklarheiten des Gebührenrechts |
| Leitsatz: | Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend. Auch wenn Unklarheiten des Gebührenrechts bestehen, muss die Beihilfe nicht auf der Grundlage einer überhöhten Arztabrechnung berechnet werden, wenn der Dienstherr rechtzeitig seinen Rechtsstandpunkt mitgeteilt hat (Fortsetzung der bisherigen Rspr). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 34.03 | |
| Rechtsgebiete: | BayBesG, BhV, GOÄ |
| Schlagworte: | Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht, Gesetzesvorbehalt, Angemessenheit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Unklarheiten des Gebührenrechts |
| Leitsatz: | Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend. Auch wenn Unklarheiten des Gebührenrechts bestehen, muss die Beihilfe nicht auf der Grundlage einer überhöhten Arztabrechnung berechnet werden, wenn der Dienstherr rechtzeitig seinen Rechtsstandpunkt mitgeteilt hat (Fortsetzung der bisherigen Rspr). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.03 | |