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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum10 / 2004 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 10 / 2004



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 38.03 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:GG, BeamtVG, SchulG NW
Schlagworte:Besondere Fachkenntnisse, Ermessen, Fachhochschule, Lehr- und Rektorentätigkeit, nichtöffentliche Schule, ruhegehaltfähige Dienstzeit, Versorgungsbezüge, Vordienstzeit
Leitsatz:Die Tätigkeit als Professor und Rektor an einer privaten Fachhochschule ist keine Tätigkeit im nichtöffentlichen Schuldienst im Sinne des § 11 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BeamtVG.

Bei der Entscheidung darüber, in welchem Umfang eine Vordiensttätigkeit bei der Festsetzung der ruhegehaltfähigen Dienstzeit berücksichtigt werden soll, darf das Ermessen nicht in der Weise ausgeübt werden, dass bei den Beamten der einzelnen Laufbahngruppen festgelegte Obergrenzen starr eingehalten werden, die unter der gesetzlichen Höchstgrenze bleiben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 38.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 16.03 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:VermG, VZOG, VwGO, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen
Schlagworte:Berechtigter, Rechtsnachfolger, Verfügungsberechtigter, Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Deutschen Demokratischen Republik zur Regelung offener vermögensrechtlicher Fragen, Rechtskraft, Vermögenszuordnung aufgrund zwischenstaatlicher Vereinbarung
Leitsatz:Ein Vermögenswert ist nicht mehr von einer Schädigung im Sinne des § 1 Abs. 6 VermG betroffen, wenn er nach dem Ende der Verfolgungsmaßnahme wieder in den Besitz des Eigentümers oder seiner Rechtsnachfolger gelangt ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 16.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 34.03 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:BayBesG, BhV, GOÄ
Schlagworte:Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht, Gesetzesvorbehalt, Angemessenheit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Unklarheiten des Gebührenrechts
Leitsatz:Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend.

Auch wenn Unklarheiten des Gebührenrechts bestehen, muss die Beihilfe nicht auf der Grundlage einer überhöhten Arztabrechnung berechnet werden, wenn der Dienstherr rechtzeitig seinen Rechtsstandpunkt mitgeteilt hat (Fortsetzung der bisherigen Rspr).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 34.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 33.03 vom 28.10.2004

Rechtsgebiete:BayBesG, BhV, GOÄ
Schlagworte:Übernahme der Beihilfevorschriften als Landesrecht, Gesetzesvorbehalt, Angemessenheit von Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Unklarheiten des Gebührenrechts
Leitsatz:Für die Entscheidung, ob nach den Maßstäben des Beihilferechts Aufwendungen für ärztliche Leistungen angemessen sind, ist die Auslegung des ärztlichen Gebührenrechts durch die Zivilgerichte maßgebend.

Auch wenn Unklarheiten des Gebührenrechts bestehen, muss die Beihilfe nicht auf der Grundlage einer überhöhten Arztabrechnung berechnet werden, wenn der Dienstherr rechtzeitig seinen Rechtsstandpunkt mitgeteilt hat (Fortsetzung der bisherigen Rspr).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 33.03


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