JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2004
Insgesamt sind 29 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Berufung, Bindung an Zulassung der -, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter, Einzelrichter, Bindung an die Zulassung der Berufung durch den -, Zulassung der Berufung, Bindung an die - durch den Einzelrichter |
| Leitsatz: | Das Oberverwaltungsgericht ist an die Zulassung der Berufung durch den Einzelrichter gebunden. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 65.03 | |
| Rechtsgebiete: | VermG |
| Schlagworte: | Unwirksamer Abtretungsvertrag, Anmeldung des Restitutionsanspruchs durch den Zessionar |
| Leitsatz: | Die im eigenen Namen vorgenommene Anmeldung eines Restitutionsanspruchs durch den Zessionar wirkt nicht zugunsten des Zedenten, wenn sich nachträglich herausstellt, dass die Abtretung unwirksam war. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 37.04 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, InVorG, VwGO |
| Schlagworte: | Verfügungsberechtigter, Treuhandkapitalgesellschaft, Erlösauskehr, investive Veräußerung, Unternehmensverkauf, "asset deal", Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung, Untergang des Restitutionsausschlussgrundes, gütliche Einigung, begleitender Bescheid, Behörde als Beklagter |
| Leitsatz: | 1. Das Behördenprivileg nach § 78 Abs. 2 VwGO kommt in restitutionsrechtlichen Klageverfahren dem Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen und nicht seinem Widerspruchsausschuss zu. 2. Der Restitutionsausschlussgrund der gewerblichen Nutzung entfällt bei Veräußerung des Grundstücks nicht schon deswegen, weil sich der Unternehmensträger, eine Treuhandkapitalgesellschaft, in Liquidation befunden hatte (Abgrenzung zu den Beschlüssen vom 26. Juni 2001 - BVerwG 8 B 76.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 30 - und vom 29. Oktober 2001 - BVerwG 8 B 192.01 - Buchholz 428 § 5 VermG Nr. 32). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.03 | |
| Rechtsgebiete: | WHG |
| Schlagworte: | Erlaubnis, wasserrechtliche, wasserrechtliche Erlaubnis für Fährbetrieb, Versagung einer wasserrechtlichen Erlaubnis, Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch Sportsegler, Bedarf für Gewässerbenutzung, Gewässerbenutzung, Bedarf für, Gemeingebrauch an Gewässer, Planfeststellung |
| Leitsatz: | 1. Die wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 7 WHG ist nicht als Planfeststellung ausgestaltet; ihre Erteilung ist deshalb im Rahmen der Anfechtungsklage eines Dritten nicht nach den Maßstäben zu überprüfen, die die Rechtsprechung für die Anfechtung von Planfeststellungsbeschlüssen entwickelt hat. 2. Ein Dritter kann bei der Anfechtung einer wasserrechtlichen Erlaubnis eines Fährbetriebs unter Berufung auf Bundesrecht nicht geltend machen, die im Rahmen des öffentlichen Nahverkehrs geschaffene Fährverbindung sei unwirtschaftlich. Auch ein defizitär arbeitender öffentlicher Nahverkehr, für den Bedarf besteht, beeinträchtigt das Wohl der Allgemeinheit i.S. von § 6 Abs. 1 WHG nicht. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 61.04 | |