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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum04 / 2004 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 04 / 2004



Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 16.03 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:EMRK, GG, BeamtVG, BBesG, 2. BesVNG
Schlagworte:Gesetzesvorbehalt für Besoldung und Versorgung, Festsetzung auch der Höhe der Versorgung durch Gesetz, auf schweizerischem Gebiet eingesetzte Bedienstete der Deutschen Bahn, sog. Frankenbesoldung und Frankenversorgung, Gewohnheitsrecht als Rechtsgrundlage für höhere Versorgung, Alimentationsprinzip, Beschlussverfahren nach § 130 a VwGO, Prinzip der Öffentlichkeit des Verfahrens, Ausnahmen für Rechtsmittelzug
Leitsatz:Die ehemals beim Betrieb der deutschen Eisenbahn auf schweizerischem Gebiet eingesetzten Beamten der Deutschen Bahn, die nach ihrem Eintritt in den Ruhestand ihren Wohnsitz in der Schweiz beibehalten, haben keinen Anspruch auf eine das Ruhegehalt nach dem Beamtenversorgungsgesetz übersteigende sog. Frankenversorgung.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 16.03



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 18.03 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BBG, AZV
Schlagworte:Arbeitszeit, Schichtdienst, Wochenfeiertage, Dienstunfähigkeit
Leitsatz:1. Die Arbeitszeit eines im Wechseldienst tätigen Beamten verkürzt sich um die auf einen Wochenfeiertag entfallende Arbeitszeit ohne Rücksicht darauf, ob er an dem Wochenfeiertag Dienst zu leisten hat.

2. Bleibt der Beamte dem auf einen Wochenfeiertag festgesetzten Dienst fern, ist der versäumte Dienst arbeitszeitrechtlich wie geleisteter Dienst zu behandeln (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 14.03 -).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 18.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 26.03 vom 01.04.2004

Rechtsgebiete:BGB
Schlagworte:Schadensersatzanspruch wegen zu später Beförderung, Auswahlverfahren, Bewerbungsverfahrensanspruch, Pflicht des Dienstherrn zur Benachrichtigung des unterlegenen Bewerbers über das Ergebnis des Auswahlverfahrens, Massenbeförderung
Leitsatz:1. Auch bei Beförderungsaktionen, bei denen eine große Zahl von Beamten zur gleichen Zeit befördert wird ("Massenbeförderung"), hat der Dienstherr die nicht für eine Beförderung Vorgesehenen rechtzeitig vor der Ernennung der anderen über das Ergebnis der Auswahlentscheidung und die maßgebenden Gründe dafür zu unterrichten.

2. Unterlässt er die Benachrichtigung, kann dem Beamten im Schadensersatzprozess wegen unterbliebener Beförderung regelmäßig nicht der Vorwurf gemacht werden, schuldhaft ein Rechtsmittel gegen die Besetzung der Beförderungsstellen versäumt zu haben.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 26.03


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