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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum03 / 2004 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 03 / 2004



Insgesamt sind 23 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 11.03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:GG, TKG, Netzzugangsverordnung, ONP-Rahmenrichtlinie, Zusammenschaltungsrichtlinie
Schlagworte:Telekommunikation, Zusammenschaltungsanordnung, Bedingungen der Zusammenschaltung, hoheitlich angeordneter Vertrag, Kündigungsrechte, Berufsausübungsfreiheit, Eigentumsfreiheit
Leitsatz:1. Die Anordnung der Zusammenschaltung von Telekommunikationsnetzen i.S. von § 37 Abs. 1 Satz 1 TKG begründet zwischen den beteiligten Netzbetreibern ein privatrechtliches Schuldverhältnis.

2. Die Regulierungsbehörde ist nur dann verpflichtet, in die Zusammenschaltungsanordnung Kündigungsrechte aufzunehmen, wenn dies im Interesse eines fairen Ausgleichs der berechtigten Interessen der beteiligten Netzbetreiber unter Berücksichtigung der Interessen der Nutzer erforderlich ist. Ein Kündigungsrecht darf dem Zweck der Zusammenschaltungsanordnung nicht zuwiderlaufen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 11.03



BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 A 33.03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:VerkPBG, GVG, VwGO, VwVfGBbg
Schlagworte:Nachträgliche Schutzauflagen nach Unanfechtbarkeit eines Planfeststellungsbeschlusses, sachliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts, gleichzeitige Geltendmachung eines Planergänzungsanspruchs
Leitsatz:Macht ein Kläger zugleich Ansprüche auf Planergänzung nach § 74 Abs. 2 VwVfGBbg und auf nachträgliche Schutzauflagen nach § 75 Abs. 2 und 3 VwVfGBbG geltend, handelt es sich um zwei in verschiedenen Verfahren mit unterschiedlichen Voraussetzungen zu behandelnde Streitgegenstände, die der in § 17 Abs. 2 GVG vorgesehenen Konzentration der Prüfungsbefugnis bei dem zuerst angerufenen Gericht nicht zugänglich sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 A 33.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 5.03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:VermG, VwGO
Schlagworte:Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage, Klage des Verfügungsberechtigten gegen die Rückübertragung, Redlicher Erwerb, einheitlicher Rückübertragungszeitpunkt, sozialverträglicher Ausgleich, prozessökonomische Verfahrenshandhabung, Veräußerung von Volkseigentum durch staatliche Stellen, Kenntnis vom Verbot der Veräußerung von Volkseigentum, Erkundigungspflicht für DDR-Bürger
Leitsatz:Für die Beurteilung der Sach- und Rechtslage kommt es im Vermögensrecht auch bei einer Anfechtungsklage des Verfügungsberechtigten gegen einen positiven Rückübertragungsbescheid auf den Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung an.

Die Veräußerung volkseigener Grundstücke in Privateigentum war nach der Rechtsordnung der DDR unzulässig. Der Erwerber eines volkseigenen Grundstücks war nicht redlich i.S. des § 4 Abs. 2 und 3 VermG, wenn er zuvor auf die Unzulässigkeit der Veräußerung hingewiesen worden war.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 5.03

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 1.03 vom 31.03.2004

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Mietwohngrundstück, Verzicht, Überschuldung, Kausalitätsvermutung nicht kostendeckender Mieten, Grundpfandrecht zwecks Erbauseinandersetzung, Erhalt des Grundstücks im gebrauchsfähigen Zustand
Leitsatz:Für die kausale Verknüpfung bei § 1 Abs. 2 VermG zwischen Kostenunterdeckung der Mieten und Überschuldung besteht auch dann eine Vermutung, wenn die Immobilie zwar unter Geltung der DDR-Verhältnisse zur Finanzierung einer Erbauseinandersetzung beliehen, durch den geschädigten Eigentümer und seinen Erblasser danach aber noch lange Zeit im gebrauchsfähigen Zustand gehalten wurde.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 1.03


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