JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2004
Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Bestattungskosten, Übernahme von - durch den Träger der Sozialhilfe, juristische Person als anspruchsberechtigt hinsichtlich Übernahme von Bestattungskosten, Zumutbarkeit der Tragung von, Krankenhaus, Anspruch gegen Sozialhilfeträger auf Übernahme von Bestattungskosten, Sozialhilfe, juristische Person als anspruchsberechtigt hinsichtlich Übernahme von Bestattungskosten, Zumutbarkeit der Tragung von Bestattungskosten |
| Leitsatz: | Ein Krankenhausträger kann regelmäßig nach § 15 BSHG die Übernahme der Kosten für die Bestattung von Patienten verlangen, die im Krankenhaus mittellos verstorben und deren Angehörige nicht zu ermitteln sind. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 2.03 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII, SGB X |
| Schlagworte: | Aufenthalt, gewöhnlicher - vor Beginn der Leistung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Jugendhilfeleistung, Fortsetzung einer -, Erziehung, Hilfe zur -, Jugendhilfe, Beginn der Leistung, Kostenerstattung in der Jugendhilfe, Jugendhilfe, Beginn der Leistung der -, Zuständigkeitsbestimmung in der Jugendhilfe |
| Leitsatz: | 1. "Leistung", an deren Beginn § 86 Abs. 2 Satz 2 bis 4 und Abs. 4 Satz 1 und 2 SGB VIII für die Bestimmung der örtlichen Zuständigkeit anknüpfen, sind unabhängig von der Hilfeart und -form im Rahmen einer Gesamtbetrachtung alle zur Deckung eines qualitativ unveränderten, kontinuierliche Hilfe gebietenden jugendhilferechtlichen Bedarfs erforderlichen Maßnahmen und Hilfen, sofern sie ohne Unterbrechung gewährt worden sind. 2. Eine zuständigkeitsrechtlich "neue" Leistung beginnt bei einer geänderten Hilfegewährung im Rahmen eines einheitlichen, ununterbrochenen Hilfeprozesses nicht allein deswegen, weil die geänderte oder neu hinzutretende Jugendhilfemaßnahme oder ein Teil davon einer anderen Nummer des § 2 Abs. 2 SGB VIII zugeordnet ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 9.03 | |
| Rechtsgebiete: | SGB VIII |
| Schlagworte: | Kostenbeitrag, Heranziehung zu -, ersparte Aufwendungen, Betreuungsaufwand als -, Aufwendungen, ersparte -, Betreuungsaufwand als ersparte Aufwendungen. |
| Leitsatz: | 1. Ersparte Aufwendungen im Sinne des § 94 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII sind lediglich die finanziellen Mittel, die die Eltern bzw. ein Elternteil, mit denen bzw. mit dem ein Kind vor Beginn der Hilfe zusammengelebt hat, tatsächlich aufgewendet haben, und die aufgrund der auswärtigen Unterbringung nicht mehr aufgewendet werden müssen. Hierzu gehört ersparter Erziehungs- oder Betreuungsaufwand dann nicht, wenn er sich nicht in finanziellen Aufwendungen niedergeschlagen hatte. Auch die Möglichkeit, aufgrund der größeren zeitlichen Verfügbarkeit durch Wegfall von Erziehungs- und Betreuungspflichten zusätzliches Einkommen zu erzielen, begründet keine "ersparten Aufwendungen". 2. Die Heranziehung zu einem Kostenbeitrag auf der Grundlage von nach Einkommensgruppen gestaffelten Pauschalbeträgen nach § 94 Abs. 2 Satz 2 SGB VIII setzt voraus, dass den Eltern oder dem Elternteil, die oder der zu einem Kostenbeitrag herangezogen werden sollen, durch die auswärtige Unterbringung tatsächlich Aufwendungen erspart werden, an die eine solche Festlegung für die Bemessung des Kostenbeitrags anknüpfen kann. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 24.03 | |
| Rechtsgebiete: | VO (EWG) Nr. 2220/85, VO (EWG) Nr. 570/88 |
| Schlagworte: | Butter, Butterfett, Ausschreibungskaution, Ausschreibungssicherheit, Verarbeitungskaution, Verarbeitungssicherheit, Verfall, Kautionsverfall |
| Leitsatz: | Die Ausschreibungskaution nach Art. 17 VO (EWG) Nr. 570/88 über die Gewährung einer Beihilfe für Butter usw. sichert nicht auch die Pflicht des Zuschlagsempfängers, die Butter nach Erhalt des Zuschlags zweckentsprechend zu verarbeiten und die diesbezüglichen Kontrollen zu ermöglichen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.03 | |