JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 11 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BBesG, Vorbemerkungen zu den Bundesbesoldungsordnungen |
| Schlagworte: | Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen, Voraussetzung für die Gewährung einer, herausgehobene Funktion, wegen besonderer Anforderungen an den Dienstposteninhaber, Prägung des Dienstpostens durch |
| Leitsatz: | Die Stellenzulage für Beamte in Abschiebehafteinrichtungen erhält nur derjenige, dessen Dienstposten durch den ständigen Umgang mit Abschiebehäftlingen und die sich daraus ergebenden besonderen, über die Normalanforderungen der Laufbahn hinausgehenden zusätzlichen Anforderungen geprägt ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 55.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG |
| Schlagworte: | Polizeivollzugsbeamter, freie Heilfürsorge, Kostenbeteiligung, prozentualer Abzug vom Grundgehalt |
| Leitsatz: | Die Heranziehung der heilfürsorgeberechtigten Beamten zu den Kosten der Heilfürsorge durch Auszahlung eines geringfügig gekürzten Grundgehalts verstößt jedenfalls dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn diese Beamten zwischen Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigung wählen können. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.02 | |
| Rechtsgebiete: | SG, BBesG |
| Schlagworte: | Heilbehandlung, Heilfürsorge, In-vitro-Fertilisation, künstliche Befruchtung, unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, Auslegung von Verwaltungsvorschriften |
| Leitsatz: | Die allgemeinen Verwaltungsvorschriften zur unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung sind wie revisible Rechtsnormen auszulegen. Die truppenärztliche Versorgung ist nicht darauf beschränkt, die Wehrdienstfähigkeit zu erhalten und wiederherzustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 38.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, NBG |
| Schlagworte: | Feuerwehrbeamter im Kommunaldienst, freie Heilfürsorge, Kostenbeteiligung, prozentualer Abzug vom Grundgehalt |
| Leitsatz: | Die Heranziehung der heilfürsorgeberechtigten Beamten zu den Kosten der Heilfürsorge durch Auszahlung eines geringfügig gekürzten Grundgehalts verstößt jedenfalls dann nicht gegen höherrangiges Recht, wenn diese Beamten zwischen Heilfürsorge- und Beihilfeberechtigung wählen können (wie Urteil vom heutigen Tage - BVerwG 2 C 37.02 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 42.02 | |