JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2003
Insgesamt sind 27 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | FlurbG |
| Schlagworte: | Zusammensetzung des Flurbereinigungsgerichts, landwirtschaftliche ehrenamtliche Richter, Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes, Übergabe des Betriebs an den Hofnachfolger, besondere Erfahrungen in der landwirtschaftlichen Betriebswirtschaft, frühere Vorsitzende von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften |
| Leitsatz: | Frühere Vorsitzende von Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften können ausnahmsweise auch dann zu landwirtschaftlichen ehrenamtlichen Richtern im Flurbereinigungsgericht berufen werden, wenn sie nach Teilung, Umwandlung oder Auflösung ihrer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft nicht mehr selbst als Wiedereinrichter und Betriebsinhaber tätig geworden sind. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 B 28.03 | |
| Rechtsgebiete: | BeamtVG, BwBAnpG |
| Schlagworte: | Erwerbseinkommen, Ruhensregelung, "Sozialbestandteil" der Versorgungsbezüge, - als der Ruhensregelung unterliegender Teil der Versorgungsbezüge, Errechnung des -, - als Differenz zwischen oberer und unterer Bemessungsgrundlage, Vergleichsberechnung nach § 85 BeamtVG, gesonderte - zur Ermittlung der unteren Bemessungsgrundlage. |
| Leitsatz: | Der "Sozialbestandteil", in dessen Höhe nach § 53 a BeamtVG a.F. Erwerbseinkommen auf das Ruhegehalt angerechnet wurde, besteht in der Differenz zwischen dem Ruhegehalt des Beamten unter Außerachtlassung von Ruhens-, Anrechnungs- und Kürzungsvorschriften (obere Bemessungsgrundlage) und dem "fiktiven" Ruhegehalt, das sich ergäbe, wenn zugunsten des Beamten verwirklichte Erhöhungstatbestände unberücksichtigt bleiben (untere Bemessungsgrundlage). Für die Ermittlung der unteren Bemessungsgrundlage ist eine gesonderte Vergleichsberechnung nach § 85 BeamtVG anzustellen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 51.02 | |
| Rechtsgebiete: | EMRK, VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Mündliche Verhandlung, Berufungsinstanz, Berufungsverfahren, begründete Berufung |
| Leitsatz: | 1. Ob Art. 6 Abs. 1 EMRK stets Genüge getan ist, wenn zwar im erstinstanzlichen Verfahren des Verwaltungsgerichts, nicht aber im Berufungsverfahren des Oberverwaltungsgerichts/Verwaltungsgerichtshofs die Möglichkeit der mündlichen Verhandlung bestand, bleibt offen (wie Beschluss vom 12. März 1999 - BVerwG 4 B 112.98 - NVwZ 1999, 763). 2. Eine mündliche Verhandlung ist nach Art. 6 Abs. 1 EMRK regelmäßig jedenfalls dann im verwaltungsgerichtlichen Berufungsverfahren nicht geboten, wenn im Wesentlichen nur Rechtsfragen zu entscheiden sind. 3. Auch ein verwaltungsgerichtlicher Nachbarrechtsstreit über die Zulässigkeit einer Baugenehmigung unterliegt Art. 6 Abs. 1 EMRK. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 68.03 | |
| Rechtsgebiete: | BBesG, JAG Berlin |
| Schlagworte: | Fernbleiben eines Rechtsreferendars vom Dienst, formale Dienstpflicht eines Rechtsreferendars |
| Leitsatz: | Ein Rechtsreferendar bleibt dem Dienst fern, wenn er an den nach Zeit und Ort festgelegten Ausbildungsveranstaltungen nicht teilnimmt. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 49.02 | |