JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 08 / 2003
Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | GG, BGB, FStrG, StVG, StVO |
| Schlagworte: | Bundesfernstraße, Unterhaltung, Lichtzeichenanlage, Verpflichtung zur Aufstellung, Kosten der Aufstellung, Umstufung, Straßenbaulast, Übergang von Rechten und Pflichten bei Wechsel der |
| Leitsatz: | Nach einem Wechsel der Straßenbaulast hat der alte Träger der Straßenbaulast dem neuen Träger nicht für die trotz straßenverkehrsrechtlicher Anordnung unterlassene Errichtung einer Lichtzeichenanlage einzustehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 9.02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, InvG/BInvG, InVorG, GVO, ZGB-DDR, Verkaufsgesetz |
| Schlagworte: | Verkaufsgesetz, Modrow-Kaufvertrag, hängender Kaufvertrag, nachträgliche Investitionen, investive Veräußerung, Folgen der Aufhebung des Investitionsbescheides, Wiederaufleben des Restitutionsanspruchs, Umdeutung eines Restitutionsbescheids, redlicher Erwerb, Ausschlussgründe, Verfügungsbegriff in § 3 Abs. 4 VermG, wirksame Verfügung. |
| Leitsatz: | Der Erwerb eines Wohnhausgrundstücks nach dem so genannten Modrow-Gesetz zwecks Errichtung einer Steuerberatungskanzlei stellt auch im Hinblick auf dafür eingesetzte erhebliche Investitionsmittel trotz späterer Erteilung einer formal hierauf bezogenen, aber nicht durch Veräußerungsvertrag vollzogenen Investitionsbescheinigung keine investive Veräußerung dar. Der in der Investitionsbescheinigung genannte Vorhabenträger muss mit dem endgültig begünstigten Rechtsträger identisch sein. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 15.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WpflG, VwGO |
| Schlagworte: | Musterung, Tauglichkeit, Sachverständiger, Gutachten, mündliche Verhandlung, Verzicht auf mündliche Verhandlung, rechtliches Gehör |
| Leitsatz: | Eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) hängt nicht nur von der Zustimmung der Beteiligten ab, sondern liegt darüber hinaus im Ermessen des Gerichts. Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PKH 9.03 | |
| Rechtsgebiete: | GG, WpflG, VwGO |
| Schlagworte: | Musterung, Tauglichkeit, Sachverständiger, Gutachten, mündliche Verhandlung, Verzicht auf mündliche Verhandlung, rechtliches Gehör |
| Leitsatz: | Eine Entscheidung ohne vorherige mündliche Verhandlung (§ 101 Abs. 2 VwGO) hängt nicht nur von der Zustimmung der Beteiligten ab, sondern liegt darüber hinaus im Ermessen des Gerichts. Es hat in diesem Zusammenhang dafür einzustehen, dass trotz der unterbleibenden mündlichen Verhandlung das rechtliche Gehör der Beteiligten nicht verletzt wird. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 32.03 | |