JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 07 / 2003
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| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ThürKWG, ThürKWO |
| Schlagworte: | Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Wahlsystem, Systemtreue, Wahlrechtsgrundsätze, Wahlumschläge, Revisibilität von Landesrecht, - Landeswahlrecht |
| Leitsatz: | 1. Landesrecht, das in enger Verknüpfung mit durch Bundesverfassungsrecht gestalteten Rechtsbegriffen des Wahlrechts steht, kann revisibel sein. 2. Eine alle Merkmale einer Mehrheitswahl aufweisende Wahl eines Bürgermeisters kann der Landesgesetzgeber jedenfalls nicht ohne plausiblen Grund als Verhältniswahl bezeichnen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 24.02 | |
| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ThürKWG, ThürKWO |
| Schlagworte: | Kommunalwahl, Bürgermeisterwahl, Mehrheitswahl, Verhältniswahl, Wahlsystem, Systemtreue, Wahlrechtsgrundsätze, Wahlumschläge, Revisibilität von Landesrecht, Landeswahlrecht |
| Leitsatz: | 1. Landesrecht, das in enger Verknüpfung mit durch Bundesverfassungsrecht gestalteten Rechtsbegriffen des Wahlrechts steht, kann revisibel sein. 2. Eine alle Merkmale einer Mehrheitswahl aufweisende Wahl eines Bürgermeisters kann der Landesgesetzgeber jedenfalls nicht ohne plausiblen Grund als Verhältniswahl bezeichnen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 16.02 | |
| Rechtsgebiete: | AsylVfG, GG, VwGO |
| Schlagworte: | Einseitige Erledigungserklärung des Klägers, besonderes Sachentscheidungsinteresse der Beklagten trotz objektiver Erledigung, Zeitpunkt der Abgabe der Erledigungserklärung, Änderung der politischen Verhältnisse im Herkunftsland, Grundsatz der Beschleunigung von Asylverfahren. |
| Leitsatz: | Auch in Asylverfahren ist der Kläger berechtigt, in jedem Stadium des Verfahrens eine Erledigungserklärung abzugeben. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 291.02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, EntschG, VwGO |
| Schlagworte: | Ablösebetrag, Entschädigungsfonds, Beiladung, Beiladung des Entschädigungsfonds, Beiladung der Bundesrepublik Deutschland, Schädigung während der NS-Zeit, Zwangsverkauf, Übernahme von Hypotheken, Zweitschädigung, Übernahme in Volkseigentum, Vorteilsausgleich, Ablösesystem, Gegenleistung, Tilgungsleistung. |
| Leitsatz: | 1. Zu einem Rechtsstreit über die Festsetzung eines Ablösebetrages nach § 18 Abs. 1 VermG müssen weder der Entschädigungsfonds noch die Bundesrepublik Deutschland als dessen Trägerin beigeladen werden. 2. Der nach § 1 Abs. 6 VermG Berechtigte muss für ein bei Überführung des zu restituierenden Grundstücks in Volkseigentum untergegangenes Grundpfandrecht auch dann einen Ablösebetrag nach § 18 Abs. 1 VermG leisten, wenn die Belastung bei dem den Schädigungstatbestand begründenden Zwangsverkauf vom Erwerber unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen worden war. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 60.02 | |