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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum06 / 2003 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 06 / 2003



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 5.02 vom 05.06.2003

Rechtsgebiete:WoBindG
Schlagworte:Eigenheim, Eigenschaft "öffentlich gefördert", Wohnungsbindung, Nachwirkung, Nachwirkungsfrist der Wohnungsbindung, Wohnungsbaudarlehen, freiwillige vorzeitige Rückzahlung
Leitsatz:Die Eigenschaft "öffentlich gefördert" endet mit der freiwilligen vorzeitigen Rückzahlung öffentlicher Baudarlehen nach § 16 Abs. 5 WoBindG nur dann, wenn die Wohnung im Zeitpunkt der Rückzahlung noch Eigenheim (Eigensiedlung oder eigengenutzte Eigentumswohnung) ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 5.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 50.02 vom 03.06.2003

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Feststellungsinteresse für Fortsetzungsfeststellungsklage (hier: "Kollegialgerichts-Richtlinie"), Fortsetzungsfeststellungsklage, berechtigtes Interesse für - (hier: "Kollegialgerichts-Richtlinie"), "Kollegialgerichts-Richtlinie", kein Fortsetzungsfeststellungsinteresse nach
Leitsatz:Nach der sog. "Kollegialgerichts-Richtlinie" ist eine Amtshaftungsklage auch dann offensichtlich aussichtslos, wenn das Verwaltungshandeln durch ein Kollegialgericht (nur) in 1. Instanz als rechtmäßig beurteilt worden ist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 50.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 32.02 vom 03.06.2003

Rechtsgebiete:AsylbLG, AuslG
Schlagworte:Abschiebungshindernis, Passlosigkeit als tatsächliches - Asylbewerberleistungsgesetz, Leistungen in entsprechender Anwendung, BSHG Aufenthaltsbeendigung, Passlosigkeit als tatsächliches Hindernis, Bundessozialhilfegesetz, entsprechende Anwendung nach § 2 Abs. 1 AsylbLG, Gründe, rechtliche, persönliche oder humanitäre, Leistungsberechtigung nach BSHG für Asylbewerber, Passlosigkeit als rechtliches, persönliches oder humanitäres Ausreise- bzw. Abschiebungshindernis
Leitsatz:Gründe im Sinne des § 2 Abs. 1 AsylbLG liegen nicht vor, wenn der Ausreise und dem Vollzug aufenthaltsbeendender Maßnahmen lediglich der tatsächliche Grund entgegensteht, dass der zur Ausreise verpflichtete Ausländer nicht über Pass- oder Passersatzpapiere verfügt und diese auch nicht zu beschaffen sind.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 32.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 1 C 19.02 vom 03.06.2003

Rechtsgebiete:GG, AuslG, RuStAG, VwGO, VwVfG, EG, EMRK
Schlagworte:Staatsangehörigkeit, Einbürgerung, Rücknahme, Täuschung, erschlichene Einbürgerung, Gesetzmäßigkeit der Verwaltung, Verbot des Entzugs der Staatsangehörigkeit, Vermeidung von Staatenlosigkeit, Unionsbürgerschaft nach EG-Vertrag, Ermessen, Nachschieben von Ermessenserwägungen, Mitteilung ausländischer Ermittlungsverfahren, schwerer gewerbsmäßiger Betrug, Verletzung des rechtlichen Gehörs
Leitsatz:1. Eine durch bewusste Täuschung erwirkte Einbürgerung kann nach den Vorschriften des allgemeinen Verwaltungsverfahrensrechts (hier: Art. 48 BayVwVfG) zurückgenommen werden.

2. Das verfassungsrechtliche Verbot der Entziehung der deutschen Staatsangehörigkeit nach Art. 16 Abs. 1 Satz 1 GG bewahrt nicht vor der Rücknahme einer derart erschlichenen Einbürgerung.

3. Art. 16 Abs. 1 Satz 2 GG enthält die verfassungsrechtliche Wertentscheidung, den Eintritt von Staatenlosigkeit nach Möglichkeit zu verhindern. Diese Wertentscheidung ist in die Ermessensentscheidung über die Rücknahme einer Einbürgerung einzustellen und gegen das öffentliche Interesse an der Wahrung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung abzuwägen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 1 C 19.02


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