JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 05 / 2003
Insgesamt sind 30 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | BSHG |
| Schlagworte: | Haftpflichtversicherung, Übernahme der Beiträge zu einer - im Rahmen der Sozialhilfe, Sozialhilfe, Übernahme der Beiträge zu einer Haftpflichtversicherung. |
| Leitsatz: | Beiträge zu einer Familienhaftpflichtversicherung sind jedenfalls bei Familien mit minderjährigen Kindern nach § 76 Abs. 2 Nr. 3 BSHG einkommensmindernd zu berücksichtigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 8.02 | |
| Rechtsgebiete: | BSHG, DVO zu § 76 BSHG, EigZulG, SGB III |
| Schlagworte: | Anrechnung, Eigenheimzulage als Einkommen, Anrechnungszeitraum bei einmaligem Einkommenszufluss, ausdrückliche Nennung Leistungszweck, Eigenheimzulage, Anrechnung als Einkommen, Einkommen, Zufluss von - bei Nachzahlung, Einkommensbegriff, zweckgleiche Leistung, Leistung, zweckbestimmte, Zufluss, normativer, Eigenheimzulage, Zweck der, Zweckbestimmung, ausdrückliche, für Leistung |
| Leitsatz: | 1. Die nach dem Eigenheimzulagengesetz bewilligte Eigenheimzulage ist Einkommen im Sinne des § 76 Abs. 1 BSHG. Sie wird nicht im Sinne des § 77 Abs. 1 BSHG zu einem ausdrücklich genannten Zweck gewährt und ist daher bei der Bemessung der Hilfe zum Lebensunterhalt zu berücksichtigen. 2. Bei Auszahlung einer bewilligten Eigenheimzulage ist diese von dem Monat an, in dem die Auszahlung erfolgt (Zuflusszeitpunkt), als Einkommen zu berücksichtigen; sie ist grundsätzlich auf einen Zeitraum von zwölf Monaten aufzuteilen und mit dem entsprechenden Teilbetrag als Einkommen anzusetzen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 41.02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, BGB |
| Schlagworte: | Vereinbarung über die Rückgabe, Auslegung einer -, Verzicht, - des Verfügungsberechtigten auf Rückzahlung der Einlage, Verwirkung, - eines Anspruchs nach dem VermG. |
| Leitsatz: | Die Auslegung einer Vereinbarung, die einen Verzicht auf einen Rückzahlungsanspruch ergibt, durch das Verwaltungsgericht ist revisionsrechtlich nur beschränkt überprüfbar. Ein Anspruch nach dem Vermögensgesetz kann der Verwirkung unterliegen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 6.02 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, TreuhG |
| Schlagworte: | Verfügungsberechtigung des Rechtsträgers, Rechtsträger, Gläubigerschutz im Vermögensgesetz, Verbindlichkeiten des Verfügungsberechtigten, maßgeblicher Zeitpunkt für Verfügungsberechtigung, Volkseigene Güter, Umwandlung volkseigener Güter, Privatisierung volkseigener Güter, Schätzung im Vermögensrecht. |
| Leitsatz: | Rechtsträger volkseigener Grundstücke waren Verfügungsberechtigte im Sinne des Vermögensgesetzes. Wechselte in Fällen der "Unternehmenstrümmerrestitution" der Verfügungsberechtigte zwischen dem 1. Juli 1990 und der Rückgabe, erfolgt die Rückgabe gemäß § 6 Abs. 6 a Satz 2 VermG grundsätzlich gegen Zahlung eines Betrags - in Höhe eines Teils der Verbindlichkeiten des ab 1. Juli 1990 Verfügungsberechtigten - an den Verfügungsberechtigten im Zeitpunkt der Rückgabe. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 8.02 | |