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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum04 / 2003 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 04 / 2003



Insgesamt sind 17 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 9.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VermG, REAO
Schlagworte:Berechtigtenfeststellung, verfolgungsbedingte Grundstücksveräußerung, Verfolgungsmaßnahme, Verfolgungsdruck, gesetzliche Vermutung, Widerlegbarkeit, direkter Gegenbeweis, jüdische juristische Person, Liquidator, Vermögensverlust, frei verfügbarer Kaufpreis, Judenvermögensabgabe.
Leitsatz:Die gesetzliche Vermutung des § 1 Abs. 6 Satz 2 VermG für einen verfolgungsbedingten Vermögensverlust kann nur durch die in Art. 3 Abs. 2 und 3 REAO vorgesehenen Beweise widerlegt werden. Der "direkte Gegenbeweis" als Mittel, um die Verfolgungsvermutung auf andere Weise zu entkräften, ist nicht statthaft.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 9.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 10.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:VermG, ZGB DDR, FGB DDR
Schlagworte:Redlicher Erwerb, Grundstückskauf, Zweiterwerb, Schwarzgeldabrede, zivilrechtliche Wirksamkeit des Vertrages, sittliche Anstößigkeit, Erwerbsbezogenheit, Alleinerwerb von Grundstücken durch Ehegatten, Verbot der Grundstückskonzentration.
Leitsatz:Der Rechtserwerb an einem Grundstück ist nicht deshalb unredlich, weil der zugrunde liegende Kaufvertrag unter gleichzeitiger Vereinbarung von "Schwarzgeld" abgeschlossen worden ist. Ein mit einer Schwarzgeldabrede verbundener Kaufvertrag stellte unter den besonderen Gegebenheiten in der DDR keine sittlich anstößige, moralisch verwerfliche Manipulation im Sinne des Vermögensrechtes dar. Für die Beurteilung der sittlichen Anstößigkeit des Erwerbsvorganges ist es unerheblich, ob der an der Schwarzgeldabrede beteiligte Veräußerer selbst Restitutionsansprüche geltend macht oder ein früherer Inhaber des Vermögenswertes.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 10.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 C 6.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:EG, TKG, TNGebV, VwkostG
Schlagworte:Gebühr für Rufnummernzuteilung im Ortsnetzbereich, Verfassungsmäßigkeit einer Verordnungsermächtigung, Kostendeckungszweck, Vorteilsabschöpfunszweck, Lenkungszweck, Begriff "knappe Ressourcen" im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Lizenzierungsrichtlinie, Äquivalenzprinzip, "echte" Rückwirkung, Aussetzung des Rechtsstreits und Einholung einer Vorabentscheidung.
Leitsatz:1. Rufnummern im Ortsnetzbereich sind "knappe Ressourcen" im Sinne von Art. 11 Abs. 2 Satz 1 der Richtlinie 97/13/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. April 1997 über einen gemeinsamen Rahmen für Allgemein- und Einzelgenehmigungen für Telekommunikationsdienste.

2. Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, dass für die Zuteilung von Rufnummern im Ortsnetzbereich eine Gebühr erhoben wird, deren Höhe auch den wirtschaftlichen Wert der zugeteilten Nummern berücksichtigt.

3. Es wird eine Entscheidung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaften zu folgenden Fragen eingeholt:

a) Ist die Richtlinie 97/13/EG dahin zu verstehen, dass für die Zuteilung von Rufnummern durch die nationale Regulierungsbehörde eine den wirtschaftlichen Wert der zugeteilten Nummern berücksichtigende Gebühr erhoben werden darf, obwohl ein auf demselben Markt tätiges und dort eine marktbeherrschende Stellung innehabendes Telekommunikationsunternehmen von seinem Rechtsvorgänger, dem ehemaligen staatlichen Monopolunternehmen, kostenlos Rufnummern in sehr großem Umfang übernommen hat und eine nachträgliche Heranziehung zu Gebühren für diesen Altbestand aus Gründen des nationalen Rechts ausscheidet?

Bei Bejahung von Frage 1:

b) Dürfen bei einer solchen Fallgestaltung die in den Markt neu eintretenden Unternehmen unabhängig von der Höhe ihrer sonstigen Markteintrittskosten und ohne eine hieran anknüpfende Analyse ihrer Wettbewerbschancen gegenüber dem marktbeherrschenden Unternehmen für die Zuteilung einer Rufnummer mit einer einmaligen Gebühr in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes (hier 0,1 %) des geschätzten Jahresumsatzes belastet werden, der im Fall der Weitergabe der Rufnummer an einen Endkunden erzielt werden kann?
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 C 6.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 5.02 vom 30.04.2003

Rechtsgebiete:BGB, TKG, VwKostG, TNGebV, Richtlinie 97/13/EG, VwGO
Schlagworte:Gebühren für Rufnummernzuteilung, Äquivalenzprinzip, Kostendeckungsprinzip, Folgenbeseitigungsanspruch, Prozesszinsen, öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch.
Leitsatz:Eine Verwaltungsgebühr verletzt das bundesverfassungsrechtliche Äquivalenzprinzip, wenn ihre Höhe die Kosten des Verwaltungsaufwandes um etwa das 4 444fache übersteigt.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 5.02


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