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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum02 / 2003 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 02 / 2003



Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 15.02 vom 06.02.2003

Rechtsgebiete:BSHG
Schlagworte:Sozialhilfe, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der - nach Umzud des Hilfeempfängers, Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe, Zuständigkeitswechsel als Grundlage des Kostenerstattungsanspruchs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers, Kostenerstattungsanspruch des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers der Sozialhilfe nach Umzug des Hilfeempfängers.
Leitsatz:Die infolge Umzugs des Hilfeempfängers in den Zuständigkeitsbereich eines anderen örtlichen Trägers der Sozialhilfe entstandene Kostenerstattungspflicht des bisher zuständigen Sozialhilfeträgers wird durch einen erneuten Umzug des Hilfeempfängers innerhalb des Zuständigkeitsbereichs des nunmehr zuständigen örtlichen Trägers nicht beendet.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 15.02



BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 68.02 vom 04.02.2003

Rechtsgebiete:GG, PartG, VwGO
Schlagworte:Auslaufendes Recht, Parteienfinanzierung.
Leitsatz:1. Im Rahmen der auf die Festsetzung höherer staatlicher Mittel gerichteten Verpflichtungsklage einer politischen Partei sind nicht die Voraussetzungen der Mittelfestsetzung für andere Parteien zu prüfen. Die Fehlerhaftigkeit der Festsetzung staatlicher Mittel für eine Partei kann eine andere Partei allenfalls im Wege der Anfechtung dieser Festsetzung mit einer sich daran anschließenden, auf § 19 Abs. 6 PartG a.F. (§ 19 a Abs. 5 PartG 2002) gestützten (weiteren) Verpflichtungsklage geltend machen.

2. Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, dass die in § 18 Abs. 2 PartG genannte Summe (absolute Obergrenze) auch dann unter Verteilung auf die bewilligungsberechtigten Parteien ausgeschöpft wird, wenn einzelne anspruchsberechtigte Parteien wegen Nichterfüllung der Bewilligungsvoraussetzungen ganz oder teilweise bei der Vergabe der staatlichen Mittel nicht berücksichtigt werden.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 68.02


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