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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum11 / 2002 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 11 / 2002



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02 vom 11.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Berufungszulassung, Vorlageverfahren, zeitlicher Anwendungsbereich, bereits anhängige Zulassungsverfahren, Vorlagefrage, Entscheidungserheblichkeit, Zulassungsgründe, ernstliche Zweifel, Änderung der Sachlage.
Leitsatz:1. Eine Vorlage an das Bundesverwaltungsgericht nach § 124 b VwGO ist auch in solchen Zulassungsverfahren möglich, die bei In-Kraft-Treten der Norm am 1. Januar 2002 schon anhängig waren.

2. Bei der Beurteilung des Zulassungsgrundes des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO hat das Oberverwaltungsgericht auch solche nach materiellem Recht entscheidungserheblichen und von dem Antragsteller innerhalb der Antragsfrist vorgetragenen Tatsachen zu berücksichtigen, die erst nach Erlass der verwaltungsgerichtlichen Entscheidung eingetreten sind.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 AV 3.02



BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 52.02 vom 11.11.2002

Rechtsgebiete:BauGB
Schlagworte:Bebauungsplan, Normenkontrolle, Prüfung von Anregungen, Mitteilung des Ergebnisses, Satzungsbeschluss.
Leitsatz:§ 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB verlangt nicht, dass das Ergebnis der Prüfung der fristgemäß eingegangenen Anregungen zum Entwurf eines Bebauungsplans den Einwendern vor dem Satzungsbeschluss mitgeteilt wird (Ergänzung zu BVerwGE 110, 118 <125>).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 52.02

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 16.02 vom 06.11.2002

Rechtsgebiete:VwGO, GastG
Schlagworte:Gaststätte, Erlaubnis, Unzuverlässigkeit, Zuverlässigkeit, Swinger-Club, Pärchentreff, Spruchreife
Leitsatz:Wer ohne strafrechtlich relevantes Verhalten in einem abgeschirmten Bereich einen Swinger-Club betreibt, leistet dadurch nicht stets im Sinne des § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GastG der Unsittlichkeit Vorschub.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 16.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 14.02 vom 05.11.2002

Rechtsgebiete:GG, FStrAbG, FStrG
Schlagworte:Gemeinde, kommunale Planungshoheit, Bauleitplanung, Fachplanung, straßenrechtliche Planfeststellung, gesetzliche Bedarfsplanung, Rücksichtnahmegebot, konkurrierende Planungsvorstellungen, Prioritätsgrundsatz, Verfestigung von Planungsvorstellungen, planerische Abwägung, Ausbauplanung, Prüfung von Trassenalternativen, objektiv-rechtliche Planprüfung.
Leitsatz:1. Grundsätzlich hat diejenige Planung Rücksicht auf die konkurrierende Planung zu nehmen, die den zeitlichen Vorsprung hat (sog. Prioritätsgrundsatz). Voraussetzung ist dafür eine hinreichende Verfestigung der Planung, die einen Vorrang beansprucht.

Bezüglich eines Fachplanungsvorhabens markiert in der Regel erst die Auslegung der Planunterlagen den Zeitpunkt einer hinreichenden Verfestigung. Abweichendes gilt im Falle eines gestuften Planungsvorgangs mit verbindlichen Vorgaben, wie er bei der gesetzlichen Bedarfsfeststellung im Fernstraßenausbaugesetz vorliegt. Je nach den Umständen des Einzelfalles kann hier schon vor Einleitung des Planfeststellungsverfahrens eine Verfestigung bestimmter fachplanerischer Ziele eintreten.

2. Auch unter Berufung auf ihre Planungshoheit kann eine Gemeinde eine umfassende objektiv-rechtliche Planprüfung nicht fordern.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 14.02


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