( dauerhaft?)  

JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum10 / 2002 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 10 / 2002



Insgesamt sind 28 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 25 bis 28:


BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 7.02 vom 10.10.2002

Rechtsgebiete:GG, DRiG, VwGO, JAG NW
Schlagworte:Chancengleichheit, Gesamtnote, Korrekturbemerkungen, mündliche Prüfung, Neubewertung, schriftliche Prüfungsarbeit, zweite juristische Staatsprüfung
Leitsatz:1. Aus dem in Art. 12 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 GG verankerten Gebot der Chancengleichheit im Prüfungsrecht folgt nicht, dass bei der Neukorrektur einer Prüfungsarbeit durch neue Prüfer die überholten Korrekturbemerkungen der ausgeschiedenen Prüfer aus der Prüfungsarbeit zu entfernen sind.

2. Die erneute Entscheidung eines Prüfungsausschusses über eine Abweichung von dem rechnerisch ermittelten Wert für die Gesamtnote gemäß § 31 Abs. 4 Satz 3 JAG NW, § 5 d Abs. 4 DRiG im Anschluss an die Neubewertung einer schriftlichen Arbeit setzt keine mündliche Prüfung vor diesem Prüfungsausschuss voraus.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 7.02



BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 8.01 vom 10.10.2002

Rechtsgebiete:GG, TKG, BGB, VwGO, ONP-Rahmenrichtlinie 90/387/EWG, Zusammenschaltungsrichtlinie 97/33/EG, Richtlinie 98/10/EG
Schlagworte:Telekommunikation, Klagebefugnis, Sprungrevision und Verfahrensfehler, Telekommunikationsdienstleistungen, Aufschlagsverbot, Anspruch der Nutzer auf Erlass einer Anpassungsanordnung, Wettbewerbsverhältnis, Anfechtung einer Anpassungsanordnung durch Nutzer, Feststellungsklage bei Drittrechtsverhältnissen
Leitsatz:1. Nutzern von Telekommunikationsdienstleistungen steht aus § 30 Abs. 4 i.V.m. § 24 Abs. 2 Nr. 1 TKG kein subjektives Recht darauf zu, von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post den Erlass einer Anpassungsanordnung gegenüber einem Telekommunikationsdienstleistungen erbringenden Unternehmen wegen Verstoßes gegen das Aufschlagsverbot zu verlangen.

2. Eine Anpassungsanordnung kann nicht mit der Begründung begehrt werden, die für das Erbringen von Telekommunikationsdienstleistungen verlangten ungenehmigten Entgelte seien genehmigungsbedürftig.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 8.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 C 1.02 vom 10.10.2002

Rechtsgebiete:GewO, VerstV, VwGO
Schlagworte:Feststellungsklage, vorbeugende Feststellungsklage, behördliche Verfahrenshandlung, Versteigerer, Versteigerung, Schätzgutachten, Aufstellung des Versteigerungsgutes, Warenliste, Teppich
Leitsatz:1. Enthält das nach § 5 Abs. 3 VerstV bei der Versteigerung ungebrauchter Teppiche vorzulegende Schätzgutachten Angaben über den im regulären Einzelhandel mutmaßlich zu entrichtenden Preis und solche Angaben, die es dem Bieter und der Behörde ermöglichen, das Gutachten einem bestimmten Teppich zuzuordnen, so ist es nicht erforderlich, dass zusätzlich Farbfotos vorgelegt sowie Angaben zur Knüpfdichte, Längsseitenbefestigung und Endabschlüssen gemacht werden.

2. Es besteht keine Rechtsgrundlage für eine Forderung, die Vorlage der Schätzgutachten nummernmäßig der Aufstellung des Versteigerungsgutes zuzuordnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 1.02

BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 54.02 vom 08.10.2002

Rechtsgebiete:BauGB, BauGB-MaßnahmenG
Schlagworte:Bauen im Außenbereich, Nutzungsänderung einer baulichen Anlage, Vorbescheid, Übergangsfrist.
Leitsatz:Ein Antrag auf Erlass eines baurechtlichen Vorbescheides, in dem nicht über alle klärungsbedürftigen Fragen mit Bindung für das nachfolgende Baugenehmigungsverfahren entschieden wurde, wahrt nicht die Übergangsfrist des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 BauGB i.d.F. des § 4 Abs. 3 BauGB-MaßnahmenG.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 54.02


Seite:  1 ...  4  5  6  7 


Weitere Urteile



Urteile: Schlagworte

Urteile: Vorschriften

Lexikon

Gesetze


http://www.juraforum.de/urteile/bverwg/uebersicht-2002-10-7

"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 10 / 2002 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012

Kanzleinews einstellen | Sitemap | Kontakt | Team | Jobs | Werbung | Presse | Datenschutz | AGB | Impressum

ANZEIGEN