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Bundesverwaltungsgericht
Entscheidungen 08 / 2002
Insgesamt sind 10 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
BVERWG – Beschluss, BVerwG 9 VR 11.02 vom 28.08.2002
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Planfeststellung Bundesstraße, Beiladung Landesbehörde. |
| Leitsatz: | Das Straßenbauamt, das die Planfeststellung beantragt hat, kann im Streit um den Planfeststellungsbeschluss auch dann nicht nach § 65 VwGO beigeladen werden, wenn die Klage oder der Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes nach dem einschlägigen Landesrecht in Anwendung des § 78 Abs. 1 Nr. 2 VwGO gegen die demselben Rechtsträger angehörende Planfeststellungsbehörde selbst zu richten ist (Aufgabe von BVerwGE 52, 226 <231> und 237 <242>). |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 9 VR 11.02 |
BVERWG – Beschluss, BVerwG 2 AV 3.02 vom 15.08.2002
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Vorlage- und Auskunftspflicht der Behörden, geheimhaltungsbedürftige Behördenakten, Beiladung der obersten Aufsichtsbehörde. |
| Leitsatz: | Nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO ist die oberste Aufsichtsbehörde, die nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO zur Verweigerung der Aktenvorlage befugt ist, auch dann zu dem selbständigen Zwischenverfahren über die Verweigerung der Aktenvorlage beizuladen, wenn sie Behörde der beklagten Körperschaft ist. Bei der "Beiladung" nach § 99 Abs. 2 Satz 6 VwGO handelt es sich nicht um eine Beiladung im Sinne des § 65 Abs. 2 VwGO, sondern um eine besondere Art der Behördenbeteiligung im "in camera"-Verfahren. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 2 AV 3.02 |
BVERWG – Beschluss, BVerwG 6 B 46.02 vom 15.08.2002
| Rechtsgebiete: | KDVG, VwGO |
| Schlagworte: | Kriegsdienstverweigerung, Urteilsbegründung, vereinfachtes Verfahren |
| Leitsatz: | Sieht sich das Verwaltungsgericht nicht in der Lage, den Kläger im vereinfachten Verfahren nach § 14 Abs. 3 KDVG anzuerkennen, so genügt es, wenn sich die Gründe dafür aus dem Gesamtzusammenhang des Urteils hinreichend deutlich ergeben. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 B 46.02 |
BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 77.02 vom 13.08.2002
| Rechtsgebiete: | InVorG |
| Schlagworte: | Investitionsvorrangbescheid, Investive Veräußerung, Erlösauskehr, Verkehrswert, unentgeltliche Veräußerung, Schenkung. |
| Leitsatz: | Der Anspruch auf Zahlung des Verkehrswertes nach § 16 Abs. 1 Satz 3 InVorG besteht auch dann, wenn der Verfügungsberechtigte aufgrund des Investitionsvorrangbescheides über den Vermögenswert unentgeltlich verfügt hat. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 77.02 |
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