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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum07 / 2002 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 07 / 2002



Insgesamt sind 20 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 17 bis 20:


BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 21.01 vom 04.07.2002

Rechtsgebiete:GG
Schlagworte:Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe, Kopftuch, Verbot des Unterrichtens mit islamischem -, Religionsfreiheit.
Leitsatz:Die Einstellung als Lehrerin an Grund- und Hauptschulen im Beamtenverhältnis auf Probe darf abgelehnt werden, wenn die Bewerberin nicht bereit ist, im Unterricht auf das Tragen eines "islamischen Kopftuchs" zu verzichten.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 21.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 13.01 vom 04.07.2002

Rechtsgebiete:VwGO
Schlagworte:Klage auf Änderung oder Erlass einer untergesetzlichen Rechtsnorm, Abgeltung der Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Leitsatz:1. Der Streit um die Verpflichtung der Exekutive zum Erlass oder zur Änderung untergesetzlicher Rechtsnormen ist nichtverfassungsrechtlicher Art (wie bish. Rspr.).

2. § 47 VwGO schließt Klagen nicht aus, mit denen ein Anspruch auf Erlass oder Änderung einer untergesetzlichen Rechtsnorm geltend gemacht wird (wie bish. Rspr.).

3. § 49 Abs. 3 BBesG enthält nicht nur eine Ermächtigung zum Verordnungserlass, sondern verpflichtet den Dienstherrn zur regelmäßigen Entschädigung der angefallenen notwendigen Kosten eines Gerichtsvollzieherbüros.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 13.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 CN 6.01 vom 03.07.2002

Rechtsgebiete:GefTVO, NGefAG, VwGO
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 CN 6.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 6 CN 8.01 vom 03.07.2002

Rechtsgebiete:GG, BGB, StGB, NGefAG, VwGO
Schlagworte:Hunderassen, Rasselisten, Generalermächtigung, Gefahr, Gefahrenabwehr, Gefahrenvorsorge, Gefahrenverdacht, Bestimmtheitsgrundsatz, Gesetzesvorbehalt, Rechtsstaatsprinzip, Demokratieprinzip.
Leitsatz:1. Ein bloßer Gefahrenverdacht rechtfertigt kein Einschreiten der Sicherheitsbehörden in Form einer Rechtsverordnung auf der Grundlage der polizeilichen Generalermächtigung.

2. Eingriffe der staatlichen Verwaltung in die Freiheitssphäre zum Zweck der Gefahrenvorsorge müssen nach rechtsstaatlichen und demokratischen Grundsätzen in einem besonderen Gesetz vorgesehen sein.

3. Der Verordnungsgeber kann nach gegenwärtigem fachwissenschaftlichem Erkenntnisstand nicht allein an die Zugehörigkeit eines Hundes zu einer bestimmten Rasse oder einem bestimmten Typ anknüpfen, wenn er auf der Grundlage des allgemeinen Gefahrenabwehrrechts den Schutz der Bevölkerung vor den von Hunden ausgehenden Gefahren verbessern will.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 CN 8.01


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