JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2002
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| Rechtsgebiete: | FStrG |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Bundesstraße, Straßenbestandteile, Entnahmestelle, enteignungsrechtliche Vorwirkungen, Seitenentnahme. |
| Leitsatz: | Der Planfeststellungsvorbehalt des § 17 Abs. 1 Satz 1 FStrG und die enteignungsrechtlichen Vorwirkungen des § 19 Abs. 1 FStrG erstrecken sich auch auf Bodenentnahmen aus Entnahmestellen i.S.d. § 1 Abs. 4 Nr. 4 FStrG, die in einem technisch-funktionalen Zusammenhang mit dem Straßenbauvorhaben stehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 22.01 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO, BauGB |
| Schlagworte: | Anschlussberufung, Zulassung, Zulassungsberufung, Anspruch, prozessualer, Lebenssachverhalt, Lagerplatz, Außenbereich. |
| Leitsatz: | 1. Auch nach Einführung der Zulassungsberufung durch Art. 1 Nr. 20 des 6. VwGOÄndG war die Anschlussberufung gemäß § 127 VwGO in der bis zum 31. Dezember 2001 geltenden Fassung nicht auf den prozessualen Anspruch beschränkt, der mit der Zulassung der Berufung in die zweite Instanz gelangt war. 2. Ein die Zulässigkeit der Anschlussberufung rechtfertigender Zusammenhang ist gegeben, wenn ein Kläger mit der Anfechtung von zwei bauordnungsrechtlichen Geboten die in demselben Lebenssachverhalt wurzelnde Verpflichtung zur Räumung eines Grundstücks abwehren will. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 4.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, DRiG, BWG, EuWG, EuWO |
| Schlagworte: | Ablehnung eines Ehrenamts, Berufsrichter, Europawahl, Gewaltentrennung, Verwaltungsrechtsweg, vollziehende Gewalt, Wahlvorstand, wichtiger Grund. |
| Leitsatz: | Ein Berufsrichter kann das Ehrenamt eines Beisitzers des Wahlvorstandes für die Europawahl nicht mit der Begründung ablehnen, dass ein Richter nach § 4 Abs. 1 DRiG Aufgaben der rechtsprechenden Gewalt und Aufgaben der gesetzgebenden oder der vollziehenden Gewalt nicht zugleich wahrnehmen darf. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 6 C 22.01 | |
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Rücknahme, Bedingung, Prozessbeendigung, Nichtzulassungsbeschwerde, Verfahrensfehler. |
| Leitsatz: | Die Rücknahme einer Klage oder eines sonstigen Rechtsbehelfs ist bedingungsfeindlich. Sie darf aber von innerprozessualen Vorgängen abhängig gemacht werden. Trifft das OVG eine Sachentscheidung, obwohl die Klage wirksam zurückgenommen worden ist, so kann es im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren nach § 133 Abs. 6 VwGO mit einer Aufhebung dieser Entscheidung sein Bewenden haben. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 12.02 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 04 / 2002 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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