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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum04 / 2002 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 04 / 2002



Insgesamt sind 24 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 B 72.01 vom 30.04.2002

Rechtsgebiete:VwGO, GVG
Schlagworte:Rechtsweg, Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte, Verschulden bei Vertragsabschluss, culpa in contrahendo, Vorhaben- und Erschließungsplan.
Leitsatz:Für Ansprüche aus Verschulden bei der Anbahnung oder dem Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages (culpa in contrahendo) aus Gründen, die typischerweise auch Gegenstand eines Amtshaftungsanspruchs sein können, sind die ordentlichen Gerichte zuständig (im Anschluss an BGH, Urteil vom 3. Oktober 1985 - III ZR 60/84 - NJW 1986, 1109).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 B 72.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 3 C 41.01 vom 26.04.2002

Rechtsgebiete:SGG, SGB XI, VwGO
Schlagworte:Pflegeheimfinanzierung, Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen, Rechtsweg für Klagen auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung.
Leitsatz:Für die Klage auf Zustimmung zur gesonderten Berechnung von Investitionsaufwendungen eines Pflegeheims gegenüber den Heimbewohnern ist der Sozialrechtsweg gegeben (wie BSG, Beschluss vom 31. Januar 2000 - B 3 SF 1/99 R - NZS 2000, 523).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 41.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 16.01 vom 25.04.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Kindergarten, Übernahme von Teilnahmebeitrag, Teilnahmebeitrag, Übernahme eines - für Kindergartenbetreuung, Übernahme eines Teilnahmebeitrags für Kindergartenbetreuung.
Leitsatz:Das Ausbleiben institutioneller Förderung nach § 74 SGB VIII rechtfertigt es nicht, einen entsprechend höheren Anteil des Teilnahmebeitrages im Rahmen des § 90 SGB VIII an dessen einkommensabhängigen Voraussetzungen in Absatz 3 und 4 vorbei einkommensunabhängig zu übernehmen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 16.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 5 C 23.01 vom 25.04.2002

Rechtsgebiete:SGB VIII
Schlagworte:Fehlbedarfsfinanzierung zur Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien Jugendhilfe, Jugendhilfe, Förderung von Kindergärten der freien -, Kindergärten, Förderung von - der freien Jugendhilfe.
Leitsatz:Es kommen aber auch andere Förderungsarten in Betracht, die nicht bei einem verbleibenden Defizit ansetzen, sondern z.B. eine bestimmte Förderungsleistung, einen Fest- oder Anteilsbetrag, erbringen und die Deckung eines verbleibenden Fehlbedarfs der Eigenleistung des Einrichtungsträgers bzw. den Teilnahmebeiträgen nach § 90 SGB VIII überlassen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 5 C 23.01


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