JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 03 / 2002
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| Rechtsgebiete: | GG, VwGO, ROG |
| Schlagworte: | Normenkontrolle, Rechtsschutzbedürfnis, untergesetzliche Rechtsvorschrift, inhaltsgleiche gesetzliche Norm, Ziel der Raumordnung, Bestimmtheit der Zielaussage, gemeindliche Beachtenspflicht, Beteiligung der Gemeinde, ggf. wiederholte Beteiligung, Beteiligungsmangel, Beachtlichkeit, Nichtigkeitsfolge |
| Leitsatz: | 1. Ein auf § 47 VwGO gestützter Normenkontrollantrag gegen eine untergesetzliche Rechtsvorschrift, die eine gesetzliche Norm inhaltlich wiederholt, ist mangels Rechtsschutzbedürfnisses unzulässig, wenn es auch im Falle der Nichtigerklärung dabei bliebe, dass der Antragsteller die inhaltsgleiche gesetzliche Regelung zu beachten hätte. 2. Hat eine Gemeinde ein Ziel der Raumordnung nach dem maßgebenden Raumordnungsrecht zu beachten, so ist sie im Planaufstellungsverfahren zu beteiligen. Ist sie in einem frühen Verfahrensstadium angehört worden, so ist sie ggf. erneut zu beteiligen, wenn nachträglich Änderungen beschlossen werden, die sich auf den Umfang ihrer Zielbindung auswirken. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 60.01 | |
| Rechtsgebiete: | GG, BHO, HGrG, BRHG 1950, BRHG 1985, VwGO |
| Schlagworte: | Bund-Länder-Streit, nichtverfassungsrechtliche Streitigkeit, Gemeinschaftsteuern, Steuerauftragsverwaltung, Landesfinanzbehörden, Steuerverwaltungshoheit, Bundesmittel, Bundesaufsicht, Weisungsbefugnis des Bundesministers der Finanzen, parlamentarische Finanzverantwortung, Finanzkontrolle, Bundesrechnungshof, Landesrechnungshof, Prüfungsrecht, Erhebungsbefugnis, Stelle außerhalb der Bundesverwaltung, prüfungsfreie Räume, gemeinsame Prüfung, Doppelprüfungen, Abstimmung der Arbeitsplanung, Trierer Empfehlungen, Ordnungsmäßigkeit der Haushalts- und Wirtschaftsführung, Eigenstaatlichkeit der Länder, Prinzip der getrennten Haushaltswirtschaft von Bund und Ländern, Grundsatz bundesfreundlichen Verhaltens, Ottawa-Abkommen. |
| Leitsatz: | 1. Im Bereich der Steuerauftragsverwaltung der Länder kann nach § 91 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BHO eine Landesfinanzbehörde Erhebungsobjekt des Bundesrechnungshofs sein; Zweck der Erhebungen bleibt dabei eine Prüfung der Finanzverantwortung des Bundesministers der Finanzen. 2. Die grundsätzliche Verpflichtung zur gemeinsamen Prüfung durch Bundesrechnungshof und Landesrechnungshof besteht nach § 93 Abs. 1 Satz 1 BHO dann, wenn beide Rechnungshöfe sich im Rahmen ihres Ermessens zu einer Prüfung entschlossen haben. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 A 16.01 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB, VwGO |
| Schlagworte: | Normenkontrollverfahren, Bebauungsplan, Bestimmtheitsgebot, Unwirksamkeit, Nichtigkeit, Kostenentscheidung, Nichtzulassungsbeschwerde gegen Kostenentscheidung. |
| Leitsatz: | 1. Verstöße gegen die Erfordernisse der Bestimmtheit oder Normenklarheit bauplanerischer Festsetzungen führen regelmäßig nur zur Unwirksamkeit des Bebauungsplans. 2. Eine gegen die Kostenentscheidung der Vorinstanz gerichtete Nichtzulassungsbeschwerde (§ 133 VwGO) ist gemäß § 158 Abs. 1 VwGO unzulässig, wenn die gegen die Entscheidung in der Hauptsache geltend gemachten Zulassungsgründe nicht durchgreifen. 3. Wird ein Bebauungsplan im Normenkontrollverfahren wegen behebbarer Mängel nur für unwirksam erklärt, obwohl der Antragsteller beantragt hatte, ihn für nichtig zu erklären, so werden die Verfahrenskosten gleichwohl im Regelfall dem Antragsgegner in vollem Umfang aufzuerlegen sein. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 7.02 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 03 / 2002 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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