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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum01 / 2002 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 01 / 2002



Insgesamt sind 19 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 4 A 15.01 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:FStrG, VwVfG, BNatSchG, S-H LNatSchG, VRL, FFH-RL
Schlagworte:Verkehrsprojekt, Planfeststellung, anerkannter Naturschutzverein, Beteiligungsrecht, Beteiligungsmangel, Unbeachtlichkeit, Verbandsklage, faktisches Vogelschutzgebiet, Eignungsmerkmale, IBA-Verzeichnis 2000, potentielles FFH-Gebiet, Gebietsauswahl, Auswahlkriterien, Lebensraumtypen, Tierarten, fachplanerische Abwägung, Alternativenprüfung, Kostengesichtspunkte, naturschutzrechtliche Eingriffsregelung, Vermeidungsgebot, Ausgleichsgebot, naturschutzrechtliche Abwägung.
Leitsatz:1. Die in einem Planfeststellungsverfahren eingeholte Stellungnahme der EU-Kommission zu Fragen der Vogelschutzrichtlinie und der FFH-Richtlinie kann die Merkmale eines "einschlägigen Sachverständigengutachtens" i.S. des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG aufweisen.

2. Eröffnet das Landesrecht anerkannten Naturschutzvereinen die Möglichkeit einer Verbandsklage, die eine materiellrechtliche Prüfung eines Planfeststellungsbeschlusses einschließt, so bleibt eine Verletzung des § 29 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG im Regelfall folgenlos, wenn der Beteiligungsmangel die Entscheidung in der Sache nicht beeinflusst haben kann.

3. Als faktisches Vogelschutzgebiet ist ein Gebiet nur dann zu qualifizieren, wenn es aus ornithologischer Sicht für die Erhaltung der im Anhang I der VRL aufgeführten Vogelarten oder der in Art. 4 Abs. 2 VRL genannten Zugvogelarten von so hervorragender Bedeutung ist, dass es in dem Mitgliedstaat zu den zahlen- und flächenmäßig geeignetsten im Sinne des Art. 4 Abs. 1 Satz 4 VRL gehört.

4. Zum Kreis der potentiellen FFH-Gebiete im Sinne der Senatsrechtsprechung (vgl. BVerwG Urteile vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 und vom 27. Oktober 2000 - BVerwG 4 A 18.99 - BVerwGE 112, 140) zählt ein Gebiet u.a. dann, wenn die in ihm vorhandenen Lebensraumtypen im Sinne des Anhangs I oder Arten im Sinne des Anhangs II der FFH-Richtlinie eindeutig den im Anhang III (Phase 1) genannten Merkmalen entsprechen. Eine Gebietsmeldung kann unterbleiben, wenn dies gemessen an den Kriterien des Anhangs III (Phase 1), die so formuliert sind, dass sie unterschiedliche Wertungen nicht ausschließen, fachwissenschaftlich vertretbar ist.

5. Gesichtspunkte der Kostenhöhe einer Maßnahme haben bei der fachplanerischen Abwägung ein höheres Gewicht als im Rahmen des Art. 6 Abs. 4 Satz 3 FFH-RL (in Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 - BVerwGE 110, 302).

6. § 8 Abs. 3 BNatschG nimmt selbst schwere Beeinträchtigungen des Naturhaushalts und des Landschaftsbildes in Kauf, wenn den für den Eingriff sprechenden Gründen größeres Gewicht zukommt. Ein weitergehender Schutz von Natur und Landschaft lässt sich nur über Schutzgebietsausweisungen im Sinne der §§ 12 ff. BNatschG erreichen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 15.01



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 1.01 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:GG, LBG BW, BVO BW
Schlagworte:Beihilfe für eine Perücke, unterschiedliche Voraussetzungen für die Beihilfefähigkeit der Aufwendungen bei Männern und Frauen.
Leitsatz:Eine Regelung, nach der die Aufwendungen für die Beschaffung einer Perücke für männliche Personen nur beihilfefähig sind, wenn eine bestimmte Altersgrenze nicht überschritten ist, während eine solche Altersgrenze bei Frauen nicht vorgeschrieben ist, verletzt das Gleichbehandlungsgebot des Art. 3 Abs. 3 GG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 1.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 6.01 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:BBG, BGB a.F., StGB
Schlagworte:Annahme von Schmiergeld, Herausgabe von Schmiergeld, Herausgabeanspruch des Dienstherrn, Anspruch auf Rechenschaft, Schadenersatzanspruch, Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken, Verfallserklärung, Verjährung.
Leitsatz:Hat ein Beamter für seine dienstliche Tätigkeit "Schmiergelder" entgegengenommen, so ist er verpflichtet, das Erlangte an seinen Dienstherrn herauszugeben, sofern im Strafverfahren nicht dessen Verfall angeordnet worden ist.

Für den Herausgabeanspruch gilt die regelmäßige Verjährungsfrist.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 6.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 60.00 vom 31.01.2002

Rechtsgebiete:BeamtVG
Schlagworte:Wieder aufgelebtes Witwengeld, Anrechnung eines durch Versorgungsausgleich erlangten Rentenanspruchs auf das -
Leitsatz:Auf das wieder aufgelebte Witwengeld ist ein durch Versorgungsausgleich erworbener Rentenanspruch anzurechnen.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 60.00


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