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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum10 / 2001 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 10 / 2001



Insgesamt sind 22 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 37.00 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:VwGO, GVG, SG, WBO
Schlagworte:Örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts für Klagen eines ehemaligen Soldaten, Versäumung der Klagefrist, Auslegung der Klageschrift, fehlgeleitete Klageschrift, keine Begründung der Rechtshängigkeit durch fehlgeleitete Klageschrift, Verschulden an Fehlleitung der Klageschrift, Verschulden des Prozessvertreters.
Leitsatz:In so genannten Verwaltungsangelegenheiten eines Soldaten endet die Zuständigkeit der Truppenverwaltung mit der Beendigung des Wehrdienstverhältnisses.

Durch den Eingang der Klageschrift bei einem unzuständigen Gericht wird die Klagefrist nur dann gewahrt, wenn die Klage gerade an dieses Gericht gerichtet war (wie Beschluss vom 15. Dezember 1999 - BVerwG 3 B 36.99 - Buchholz 310 § 74 VwGO Nr. 13).
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 37.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 2 C 61.00 vom 31.10.2001

Rechtsgebiete:Nds. Beamtengesetz, Nds. Hochschulgesetz, BGB
Schlagworte:Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung, Abrechnung, Alimentationsgrundsatz, Fälligkeitszeitpunkt, Kalenderjahr, Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst, Nebentätigkeitsvergütung, Nebentätigkeitsgenehmigung, regelmäßig wiederkehrende Leistung, Verjährung, Hemmung der Verjährung, Einrede der Verjährung als unzulässige Rechtsausübung.
Leitsatz:Der Anspruch des Dienstherrn auf Ablieferung einer Nebentätigkeitsvergütung ist ein Anspruch auf eine regelmäßig wiederkehrende Leistung. Er verjährt gemäß § 197 BGB in vier Jahren.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 61.00

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 3.01 vom 25.10.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Eigentumsverzicht, Mietgrundstück, Überschuldung, dingliche Belastung, Ablösung vor Verzicht, Altverbindlichkeiten, Übernahme durch Erwerber.
Leitsatz:1. Zur Überschuldung eines Grundstücks im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG tragen auch solche Verbindlichkeiten bei, welche der Eigentümer vor der Erklärung seines Eigentumsverzichts abgelöst hatte, um die Voraussetzungen für eine spätere Genehmigung dieses Verzichts zu schaffen.

2. Die Anwendung des § 1 Abs. 2 VermG ist nicht schon deswegen ausgeschlossen, weil die Überschuldung auch auf vor Gründung der DDR aufgenommenen Belastungen beruht, die der Erwerber des Grundstücks unter Anrechnung auf den Kaufpreis übernommen hat.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 3.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 10.01 vom 25.10.2001

Rechtsgebiete:VermG, SpTrUG, InVorG
Schlagworte:Rückübertragung Grundstück, Restitutionsausschluss, Betriebsnotwendigkeit, Unternehmen, gemeinnütziges, Unternehmensspaltung, Verwaltungseinrichtung, Wirtschaftsförderung, staatliche, öffentliches Interesse, Auffangtatbestand.
Leitsatz:Der Restitutionsausschlusstatbestand des § 5 Abs. 1 Buchst. d VermG ist auch auf gemeinnützig tätige Unternehmen anwendbar.

Eine zur Wahrnehmung staatlicher Aufgaben in der Rechtsform einer Gesellschaft privaten Rechts betriebene Einrichtung ist kein Unternehmen im Sinne des Vermögensgesetzes. Die Rückgabe eines für deren Zwecke genutzten Grundstücks kann nach Maßgabe des § 5 Abs. 1 Buchst. a VermG ausgeschlossen sein.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 10.01


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