JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 09 / 2001
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| Rechtsgebiete: | BeamtVG 1994, BBesG |
| Schlagworte: | Beamtenversorgung, berücksichtigungsfähige Kinder, Familienzuschlag, Hinterbliebenenversorgung, Konkurrenzregelung, Mindestversorgung, Orts-/Familienzuschlag, Ruhegehalt, Ruhen, Ruhensvorschrift, Unterschiedsbetrag, Versorgungsbezug, Witwergeld. |
| Leitsatz: | Bei der Ermittlung des dem versorgungsberechtigten Beamten nach § 53 Abs. 5 BeamtVG zu belassenden Mindestbetrages seines Versorgungsbezuges ist der Unterschiedsbetrag nach § 50 Abs. 1 Satz 3 BeamtVG nicht einzubeziehen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 44.00 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung, Ausnahme von einer Besetzungssperre bei "unabweisbar vordringlichem Personalbedarf" |
| Leitsatz: | Die Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugend- und Auszubildendenvertretung kann auch dann unzumutbar im Sinne von § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG sein, wenn im maßgeblichen Zeitpunkt der Beendigung des Ausbildungsverhältnisses eine durch den Haushaltsgesetzgeber veranlasste Stellenbesetzungssperre besteht, von der das Finanzministerium nur im Falle eines "unabweisbar vordringlichen Personalbedarfs" Ausnahmen zulassen kann. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 PB 9.01 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, VwVfG, BGB |
| Schlagworte: | Restitutionsanspruch, Anmeldung, Ausschlussfrist, Vertreter, vollmachtloser Vertreter, Genehmigung, Erklärungsempfänger, Aufforderung zur Erklärung. |
| Leitsatz: | Hat ein vollmachtloser Vertreter einen vermögensrechtlichen Rückübertragungsanspruch angemeldet und hat der Berechtigte vor Ablauf der Ausschlussfrist des § 30 a Abs. 1 Satz 1 VermG diese Anmeldung gegenüber dem vollmachtlosen Vertreter genehmigt, bürdet eine Aufforderung des Vermögensamtes nach § 180 Satz 2, § 177 Abs. 2 Satz 1 BGB, sich zur Genehmigung der vollmachtlosen Anmeldung zu erklären, dem Berechtigten die Obliegenheit auf, die schon erteilte Genehmigung gegenüber dem Vermögensamt zu bestätigen. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 30.00 | |
| Rechtsgebiete: | EV, TreuhG, VZOG |
| Schlagworte: | Sondervermögen Reichsbahn (Reichspost), Reichsbahn, Sondervermögen, Bahnvermögen, "Altvermögen" von Bahn bzw. Post, Eigentumsübergang, gesetzlicher, gesetzlicher Eigentumsübergang, Restitution, öffentliche, öffentliche Restitution, Rückübertragungsanspruch, Vermögenszuordnung von Reichsbahnvermögen, Treuhand-Kapitalgesellschaft, Vermögenserwerb einer -, Umwandlung eines VEB, VEB, Umwandlung eines - in Treuhand-Kapitalgesellschaft, Wirtschaftseinheit, Fondsinhaberschaft einer -, Fondsinhaberschaft einer Wirtschaftseinheit und gesetzlicher Vermögenserwerb, Vermögenserwerb als Folge einer Fondsinhaberschaft, Rechtsträgerschaft an Grund und Boden und Vorrang der Fondsinhaberschaft. |
| Leitsatz: | Zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn gehörende Vermögensgegenstände sind von dem gesetzlichen Eigentumsübergang auf eine durch Umwandlung entstandene Kapitalgesellschaft (§ 11 Abs. 2 Satz 2 TreuhG) nicht ausgenommen (wie Urteil vom 23. August 2001 - BVerwG 3 C 17.01). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 18.01 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 09 / 2001 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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