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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum07 / 2001 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 07 / 2001



Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 4 BN 41.01 vom 30.07.2001

Rechtsgebiete:VwGO, EMRK, BauNVO
Schlagworte:Normenkontrollverfahren, verwaltungsgerichtliches Normenkontrollverfahren, mündliche Verhandlung, Plangebiet, Grundeigentümer, Betroffenheit.
Leitsatz:Ob eine Betroffenheit eines Grundeigentümers außerhalb des Plangebiets im verwaltungsgerichtlichen Normenkontrollverfahren gemäß Art. 6 Abs. 1 Satz 1 EMRK eine mündliche Verhandlung erfordert, lässt sich nicht in jedem Falle annehmen. Maßgebend ist, ob die angegriffene planerische Festsetzung auf sein Grundeigentum unmittelbar einwirkt und welche konkreten Beeinträchtigungen beispielsweise erst in einem nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren zu beurteilen sind (Ergänzung zu BVerwG, Urteil vom 16. Dezember 1999 - BVerwG 4 CN 9.98 - BVerwGE 110, 203).
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 4 BN 41.01



BVERWG – Beschluss, BVerwG 5 C 23.97 vom 27.07.2001

Rechtsgebiete:GKG
Leitsatz:Der Gegenstandswert für das Gerichtsverfahren über die Heranziehung der Eltern zu den Kosten nach § 94 Abs. 2 SGB VIII ist nach § 13 Abs. 1 Satz 1 und entsprechend § 17 Abs. 1 und 4 GKG zu bemessen.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 5 C 23.97

BVERWG – Beschluss, BVerwG 7 B 31.01 vom 26.07.2001

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Eigentumsverzicht, Überschuldung, Miteigentum, Hypothek, Fremd-Hypothek, Eigentümer-Hypothek, Zeitwert Grundstück.
Leitsatz:Bei der Prüfung einer Überschuldung im Sinne des § 1 Abs. 2 VermG sind dingliche Belastungen zugunsten des Restitutions-Gläubigers nur zu berücksichtigen, soweit sie im Zeitpunkt des Eigentumsverzichts noch valutierten.

Eine nachträglich auf einen Miteigentümer übergegangene Hypothek an dem Grundstück verringert dessen Zeitwert um den auf fremde Miteigentumsanteile entfallenden Anteil.
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 7 B 31.01

BVERWG – Urteil, BVerwG 8 C 7.01 vom 25.07.2001

Rechtsgebiete:VermG, US-Pauschalentschädigungsabkommen
Schlagworte:Eigentumsübergang nach dem US-Pauschalentschädigungsabkommen auf die Bundesrepublik Deutschland, Genehmigungsvorbehalt, Eintragung in das Grundbuch, Eintragungsersuchen, Widerspruch des eingetragenen Eigentümers.
Leitsatz:Ein Widerspruch gegen das Ersuchen nach § 11 c Satz 5 VermG auf Eintragung eines Genehmigunsvorbehaltes in das Grundbuch kann nur damit begründet werden, der Vermögenswert sei nicht nach Art. 3 Abs. 9 Satz 2 des US-Pauschalentschädigungsabkommens auf die Bundesrepublik Deutschland übergegangen, weil der Vermögenswert von dem Abkommen nicht erfasst werde oder weil der betroffene US-Bürger sich für die Geltendmachung von Ansprüchen nach den deutschen Vorschriften entschieden habe.

Von dem US-Pauschalentschädigungsabkommen werden alle Vermögenswerte erfasst, hinsichtlich derer nach dem in Art. 1 des Abkommens genannten US-Gesetz Ansprüche gegen die DDR anerkannt worden sind. Eine auch nach dem 3. Oktober 1990 fortbestehende Eintragung des Alteigentümers im Grundbuch steht dem nicht entgegen.

Die Regelung des § 11 c Satz 5 VermG verstößt nicht gegen Art. 14 GG.
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 7.01


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