JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2001
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| Rechtsgebiete: | VwGO, BNatSchG |
| Schlagworte: | Naturschutzgebiet, Planungshoheit, Naturschutzverordnung, Bebauungsplan, Antragsbefugnis, Rechtsschutzinteresse. |
| Leitsatz: | 1. Eine Gemeinde ist im Rahmen der verwaltungsgerichtlichen Normenkontrolle grundsätzlich antragsbefugt, sich gegen eine naturschutzrechtliche Verordnung zu wenden, welche ihr Gemeindegebiet erfasst. 2. Die von der Rechtsprechung beschriebenen Fallgruppen, in denen gemeindliche Belange nicht mehr als geringfügig anzusehen sind und daher jedenfalls nicht wegen angenommener Geringfügigkeit unbeachtet bleiben dürfen, betreffen - in aller Regel - nicht die Zulässigkeit, sondern die Begründetheit eines Normenkontrollantrags. 3. Eine Gemeinde ist gemäß § 1 Abs. 3 i.V.m. § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB regelmäßig befugt, durch bauplanerische Festsetzungen im Rahmen der Selbstverwaltung eine gemeindliche "Verkehrspolitik" zu betreiben. 4. Zur Frage, ob eine Gemeinde auch "als Behörde" gemäß § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO antragsbefugt ist. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 CN 1.01 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, InVorG |
| Schlagworte: | Erlösauskehranspruch bei investiver Veräußerung, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung eines Restitutionsausschlussgrundes, faktischer Gemeingebrauch. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Die Prüfung des Rückübertragungsausschlussgrundes gemäß § 5 Abs. 1 Buchst. b VermG im Rahmen eines Erlösauskehranspruchs nach § 16 Abs. 1 Satz 1 InVorG muss sich am Zeitpunkt der investiven Veräußerung ausrichten (wie Urteil vom 20. Dezember 1999 - BVerwG 7 C 34.98 - VIZ 2000, 345). Beschluss des 8. Senats vom 5. Juni 2001 - BVerwG 8 B 64.01 - I. VG Berlin vom 06.12.2000 - Az.: VG 16 A 49.95 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 64.01 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 06 / 2001 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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