JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 06 / 2001
Insgesamt sind 26 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:
| Rechtsgebiete: | VwGO |
| Schlagworte: | Ablehnung von Beweisanträgen, Substantiierung Zeugenbeweisantrag, Ermittlung ausländischen Rechts. |
| Leitsatz: | 1. Die Pflicht zur Substantiierung eines Zeugenbeweisantrags bezieht sich zum einen auf das Beweisthema, also auf die Bestimmtheit der Beweistatsachen und deren Wahrheit, und zum anderen darauf, welche einzelnen Wahrnehmungen der angebotene Zeuge in Bezug auf die Beweistatsachen (oder auf die zu deren Ermittlung dienenden Hilfstatsachen oder Indiztatsachen) selbst gemacht haben soll. 2. Zur Substantiierung eines Beweisantrags auf Einholung von Sachverständigengutachten dazu, ob im Heimatland (hier: in Äthiopien) wegen bestimmter exilpolitischer Tätigkeiten strafrechtliche Verfolgung droht, genügt die Benennung der einschlägigen Strafvorschriften und ein Hinweis auf die Rechtspraxis der ausländischen Behörden. Die nicht näher belegte Einschätzung des Tatsachengerichts, dass die benannten Strafvorschriften ersichtlich nicht anwendbar seien, reicht zur Ablehnung des Beweisantrags regelmäßig nicht aus. |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 1 B 131.00 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG, BRRG, VwGO |
| Schlagworte: | Antrag, vorheriger - an den Dienstherrn bei allgemeiner Leistungsklage und bei Feststellungsklage nicht erforderlich, Allgemeine Leistungsklage, kein vorheriger Antrag an den Dienstherrn bei - des Beamten, Klage aus dem Beamtenverhältnis, vorgeschriebener Widerspruch bei - auch gegen Nichtverwaltungsakte, Widerspruch, vorgeschriebener - bei Klagen aus dem Beamtenverhältnis, Handlungen des Dienstherrn ohne Verwaltungsaktqualität als Gegenstand des -, Konkretisierung des vom Dienstherrn Verlangten durch den vorgeschriebenen -, Besoldung, Nachzahlung der - an Beamte mit als zwei Kindern. |
| Leitsatz: | Vor Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage oder einer Feststellungsklage braucht der Beamte die begehrte Leistung nicht zuvor bei seinem Dienstherrn zu beantragen. Der nach § 126 Abs. 3 BRRG vorgeschriebene Widerspruch kann unmittelbar auch gegen Handlungen des Dienstherrn erhoben werden, die keine Verwaltungsakte sind. Beamte mit mehr als zwei Kindern haben Anspruch auf Nachzahlung der erhöhten Besoldung ab Beginn des Haushaltsjahres, in dem sie ihre Bezüge mit Rücksicht auf die Kinder beanstandet haben. Ein vorgeschaltetes Antragsverfahren war nicht erforderlich. |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 48.00 | |
| Rechtsgebiete: | BBVAnpG 99, BRRG, VwGO |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 2 C 9.01 | |
| Rechtsgebiete: | VermG, Verwalterverordnung vom 11. Dezember 1968 |
| Schlagworte: | Redlicher Erwerb, Kauf eines unbelasteten Gartengrundstücks, Veräußerung durch staatlichen Verwalter, Befugnis des staatlichen Verwalters zum Verkauf, Verstoß gegen Rechtsordnung der DDR, fahrlässige Unkenntnis, sich aufdrängende Zweifel hinsichtlich des Vorliegens der zweiten Verkaufsalternative der Verwalterverordnung. |
| Leitsatz: | Den Erwerber eines staatlich verwalteten Grundstücks trifft der redlichkeitsausschließende Vorwurf fahrlässiger Unkenntnis von der fehlenden Verkaufsberechtigung des Verwalters, wenn sich ihm Zweifel daran aufdrängen mussten. Allein der Umstand, dass die erste Verkaufsalternative der Verwalterverordnung nicht vorlag, nötigte noch nicht zum Mißtrauen über das Bestehen der zweiten Alternative (wie Urteil vom 27. Juni 2001 - BVerwG 8 C 26.00 -). |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 8 C 27.00 | |