JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 04 / 2001
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| Rechtsgebiete: | GG, HKG, BO Ärztekammer |
| Schlagworte: | Arztwerbung, Praxisschild, Akupunktur, Werbeverbot für Ärzte, Hinweis auf Akupunktur auf Praxisschild. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Das in der Berufsordnung einer Ärztekammer ausgesprochene Verbot, auf dem Praxisschild des Arztes auf die von ihm angewandte Akupunktur hinzuweisen, ist jedenfalls dann mit dem Grundrecht der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) unvereinbar, wenn durch einen Zusatz klargestellt wird, dass es sich nicht um eine von der Ärztekammer verliehene Qualifikation handelt. Urteil des 3. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 25.00 - I. VG Braunschweig vom 25.11.1998 - Az.: VG 1 A 1042/96 - II. OVG Lüneburg vom 04.11.1999 - Az.: OVG 8 L 1821/99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 25.00 | |
| Rechtsgebiete: | EGBGB |
| Schlagworte: | Gebäudeeigentum, selbständiges -, Klagebefugnis des Grundeigentümers gegen vermeintlich unrichtige Bestimmung des Gebäudeeigentümers, Adressat eines Verwaltungsakts, Drittschutz. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Hat die Behörde gemäß Art. 233 § 2 b Abs. 2 Satz 1 EGBGB entschieden, dass Gebäudeeigentum entstanden ist und wem es zusteht, so fehlt es dem betroffenen Grundstückseigentümer, der nur die Feststellung angefochten hat, wem das Gebäudeeigentum zusteht, an der Klagebefugnis. Urteil des 3. Senats vom 5. April 2001 - BVerwG 3 C 24.00 - I. VG Dresden vom 29.03.2000 - Az.: VG 11 K 3717/96 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 3 C 24.00 | |
| Rechtsgebiete: | AO, GrStG, BewG |
| Schlagworte: | Einheitswert, Ertragsminderung, Grundsteuererlass, Hauptfeststellung, Jahresrohmiete, normaler Rohertrag, Wertfortschreibung, Wertverhältnisse, Wohnungsüberangebot, Leerstand von Wohnungen. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Sind Wohnungen wegen des strukturell bedingten Überangebots in einer Gemeinde nicht vermietbar, rechtfertigen darauf beruhende Ertragsminderungen keinen Grundsteuererlass nach § 33 GrStG. Urteil des 9. Senats vom 4. April 2001 - BVerwG 11 C 12.00 - I. VG Magdeburg vom 16.08.2000 - Az.: VG A 6 K 398/98 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 11 C 12.00 | |
| Rechtsgebiete: | AuslG, AsylVfG |
| Schlagworte: | Teilbarkeit von Abschiebungsandrohung und Ausreisefrist, erheblicher/unerheblicher Asylfolgeantrag, gesetzliche Umwandlung der Ausreisefrist, entsprechende Anwendung bei erfolgreichem Eilrechtsschutz im Folgeverfahren, kein Einfluss des Hauptsacheverfahrens auf die Ausreisefrist. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. In asylrechtlichen Streitigkeiten kann die Festsetzung der Ausreisefrist auch ohne die Abschiebungsandrohung zum Gegenstand eines verwaltungsgerichtlichen Verfahrens gemacht werden. 2. Hat das Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge einen Asylfolgeantrag als unerheblich abgelehnt und hat der Antrag des Ausländers nach § 80 Abs. 5 VwGO gegen die Abschiebungsandrohung Erfolg, endet die ursprünglich auf eine Woche festgesetzte Ausreisefrist in entsprechender Anwendung des § 37 Abs. 2 AsylVfG einen Monat nach unanfechtbarem Abschluss des Asylfolgeverfahrens. 3. Hat der Ausländer in einem derartigen Fall nicht oder erfolglos vorläufigen Rechtsschutz in Anspruch genommen, bleibt die Festsetzung der einwöchigen Ausreisefrist auch dann unberührt, wenn das Gericht im Verfahren der Hauptsache die Voraussetzungen zu einem weiteren Asylverfahren für gegeben und den Asylfolgeantrag für "einfach" unbegründet hält. Dem Ausländer ist die Abschiebung nach § 56 Abs. 6 Satz 2 AuslG anzukündigen, wenn er für mehr als ein Jahr eine Duldung erhalten hat oder hätte erhalten müssen. Urteil des 1. Senats vom 3. April 2001 - BVerwG 9 C 22.00 - I. VG Stuttgart vom 10.09.1998 - Az.: VG A 8 K 15613/97 - II. VGH Mannheim vom 18.05.2000 - Az.: VGH A 14 S 2594/98 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 9 C 22.00 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 04 / 2001 - Seite 6" © JuraForum.de — 2003-2012
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