JuraForum.de > Urteile > Bundesverwaltungsgericht > Verkündungsdatum > 01 / 2001
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| Rechtsgebiete: | GG, FStrG, BayVerf |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Gemeinde, Eigentum der Gemeinde, Klagebefugnis der Gemeinde, Planungshoheit. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Eine Gemeinde kann eine fernstraßenrechtliche Planfeststellung im Hinblick auf deren enteignende Vorwirkung nicht mit der Begründung angreifen, öffentliche, sie nicht in ihrer Planungshoheit schützende Belange, wie solche des Umweltschutzes, seien nicht oder nicht mit dem ihnen zukommenden Gewicht in die Abwägung eingestellt worden (wie Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 26.94 - BVerwGE 100, 388). Das die Rechtsverhältnisse der Gemeinden regelnde bayerische Landesrecht führt zu keinem anderen Ergebnis. 2. Auch einer Gemeinde, deren Entwicklungsmöglichkeiten bereits durch andere Flächeninanspruchnahmen erheblich eingeschränkt sind, kann zugemutet werden, sich bei ihrer weiteren Planung auf eine wichtigen überörtlichen Belangen dienende Bundesautobahn einzustellen. Urteil des 4. Senats vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 12.99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 12.99 | |
| Rechtsgebiete: | FStrG, BNatSchG, 16. BImSchV |
| Schlagworte: | Planfeststellung, Planrechtfertigung, Netzverknüpfung, Ersatzland, Lärmschutz, Beurteilungspegel, Lkw-Anteil, Geschwindigkeit, Straßenoberfläche. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Bereitstellen von Ersatzland als eine besondere Art der enteignungsrechtlichen Entschädigung muss in der Planfeststellung grundsätzlich nicht abschließend erörtert und beschieden werden. 2. "Geeignete projektbezogene Untersuchungsergebnisse" gem. Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV müssen auf ausreichenden empirischen Erkenntnissen beruhen, aus denen in wissenschaftlich korrekter Weise Schlussfolgerungen für die zu beurteilende Situation gezogen werden. Eine mathematisch "zwingende" Beweisführung ist dagegen nicht erforderlich. 3. Die Regelung in der 16. BImSchV in Verbindung mit den Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (Ausgabe 1990) - RLS 90 - über die höchste zugrunde zu legende Geschwindigkeit (Pkw 130 km/h; Lkw 80 km/h) ist mit höherrangigem Recht vereinbar. 4. Die Berücksichtigung eines Korrekturwerts "DStrO" von -2 dB(A) nach der Fußnote zur Tabelle B der Anlage 1 zu § 3 der 16. BImSchV für die Verwendung des lärmmindernden Straßenbelags "Splittmastixasphalt, 0/8 und 0/10 ohne Absplittung" begegnet keinen Bedenken. 5. Ein bereits vorhandener Verkehrslärm (Vorbelastung) und die durch den Bau oder durch die wesentliche Änderung einer öffentlichen Straße entstehende zusätzliche Lärmbeeinträchtigung dürfen zu keiner Gesamtbelastung führen, die eine Gesundheitsgefährdung darstellt (vgl. Urteil vom 21. März 1996 - BVerwG 4 C 9.95 - BVerwGE 101, 1). Bei der für diesen Maßstab vorzunehmenden Gesamtbewertung darf eine künftig geringere Verkehrsbelastung auf einer vorhandenen Bundesstraße, zu deren Entlastung eine Autobahn errichtet wird, berücksichtigt werden. Urteil des 4. Senats vom 11. Januar 2001 - BVerwG 4 A 13.99 - |
| Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 A 13.99 | |
| Rechtsgebiete: | BPersVG |
| Schlagworte: | Kurzpausen während der Bildschirmarbeit, Mitbestimmung in Arbeitszeitfragen, Mitbestimmung bei Maßnahmen zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen. |
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Die Regelung über die Gewährung bezahlter Kurzpausen während der Tätigkeit an Bildschirmgeräten unterliegt nicht der Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG. 2. Eine solche Regelung ist jedoch - auch mit Blick auf § 5 BildscharbV - als Maßnahme zur Verhütung von Gesundheitsschädigungen nach § 75 Abs. 3 Nr. 11 BPersVG mitbestimmungspflichtig. Beschluss des 6. Senats vom 8. Januar 2001 - BVerwG 6 P 6.00 - I. VG Hamburg vom 27.03.1998 - Az.: 1 VG FB 17/97 - II. OVG Hamburg vom 17.12.1999 - Az.: OVG 7 Bf 303/98.PVB - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 6 P 6.00 | |
| Rechtsgebiete: | BauGB |
| Schlagworte: | Erschließungsbeitrag, Verteilung des Erschließungsaufwands, erschlossene Grundstücksfläche, Nutzungsbeschränkung durch Schutzstreifen. |
| Leitsatz: | Leitsatz: Ist ein Teil eines insgesamt von einem Bebauungsplan erfassten Grundstücks als Schutzstreifen für eine vorhandene 20-kV-Leitung zwar einer besonderen Nutzungsbeschränkung unterworfen, jedoch einer einheitlichen Nutzung mit der bebaubaren Restfläche weiterhin zugänglich, so hat dies keinen Einfluss auf den Umfang der im Sinne des § 131 Abs. 1 Satz 1 BauGB erschlossenen Fläche des Grundstücks. Beschluss des 9. Senats vom 8. Januar 2001 - BVerwG 11 B 59.00 - I. VG Köln vom 03.12.1996 - Az.: VG 17 K 1545/94 - II. OVG Münster vom 18.05.2000 - Az.: OVG 3 A 1434/97 - |
| Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 11 B 59.00 | |
"Bundesverwaltungsgericht - Entscheidungen 01 / 2001 - Seite 7" © JuraForum.de — 2003-2012
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