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JuraForum.deUrteileBundesverwaltungsgerichtVerkündungsdatum01 / 2000 

Bundesverwaltungsgericht

Entscheidungen 01 / 2000



Insgesamt sind 25 Entscheidungen vorhanden, angezeigt werden die Entscheidungen 1 bis 4:


BVERWG – Beschluss, BVerwG 8 B 22.00 vom 31.01.2000

Rechtsgebiete:VwGO, VermG
Schlagworte:Rechtsmittelausschluß im Vermögensrecht, Beschwerde gegen Entscheidung des VG im Vollstreckungsverfahren, außerordentliche Beschwerde, Widerspruchsbescheid als Vollstreckungstitel.
Leitsatz:Leitsätze:

Der Rechtsmittelausschluß des § 37 Abs. 2 Satz 1 VermG erfaßt - vorbehaltlich der in Satz 2 geregelten Ausnahmen - alle Arten von Entscheidungen des Verwaltungsgerichts im Zusammenhang mit vermögensrechtlichen Streitigkeiten; dies gilt auch für Entscheidungen im Rahmen eines gerichtlichen Vollstreckungsverfahrens.

Ein Widerspruchsbescheid ist kein geeigneter Vollstreckungstitel für ein verwaltungsgerichtliches Vollstreckungsverfahren nach den §§ 167 ff. VwGO.

Beschluß des 8. Senats vom 31. Januar 2000 - BVerwG 8 B 22.00 -

I. VG Weimar vom 03.11.1999 - Az.: VG 2 V 786/99.We -
Volltext: BVERWG - Beschluss, BVerwG 8 B 22.00



BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 40.98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Redlicher Erwerb, Wohnraumlenkungsverordnung 1967, bevorzugte Wohnraumversorgung, Künstlerin, Eigenheim Übergröße, Prominentenregelung, Wohnungsbedarf als zentrales Vergabekriterium, Beweislast.
Leitsatz:Leitsatz:

Die in § 11 der DDR-Wohnraumlenkungsverordnung 1967 vorgesehene Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnraum nimmt der Vorschrift noch nicht die Eigenschaft einer allgemeinen Rechtsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, rechtfertigte aber nicht die Zuweisung von Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße.

Urteil des 7. Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 40.98 -

I. VG Dresden vom 10.03.1998 - Az.: VG 13 K 217/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 40.98

BVERWG – Urteil, BVerwG 4 C 2.99 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:FStrG, NdsNatSchG, Richtlinie 97/62/EWG-FFH-RL
Schlagworte:Straßenplanung, Bundesfernstraße, Ortsumgehungsstraße, Planfeststellung, Bebauungsplan, Planung in Abschnitten, Gesamtplanung, FFH-Gebiet, potentielles, Schutz von Fauna, Flora, Habitat, Netz Natura 2000, erhebliche Beeinträchtigung des Gebiets, Alternativlösung, zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses, Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen, öffentliche Sicherheit.
Leitsatz:Leitsätze:

1. Ein Gebiet, das die Merkmale des Art. 4 Abs. 1 FFH-RL erfüllt und dessen Meldung für die Aufnahme in das kohärente Netz "Natura 2000" sich aufdrängt, ist vor vollständiger Umsetzung der Richtlinie als potentielles FFH-Gebiet zu behandeln. Berührt ein Straßenbauvorhaben ein derartiges Gebiet, ist seine Zulässigkeit an den Anforderungen des Art. 6 Abs. 3 und 4 FFH-RL zu messen (im Anschluß an BVerwG, Urteil vom 19. Mai 1998 - BVerwG 4 A 9.97 - BVerwGE 107, 1 <21 ff.>).

2. Eine Alternativlösung ist im Sinne des Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL nicht vorhanden, wenn sich diese nur mit einem unverhältnismäßigen Kostenaufwand verwirklichen ließe. Die Beurteilung unterliegt nicht der fachplanerischen Abwägung gemäß § 17 Abs. 1 Satz 2 FStrG oder einer anderweitigen Ermessensentscheidung der Planfeststellungsbehörde.

3. Sollen mit dem Bau einer Ortsumgehungsstraße innerörtliche Unfallschwerpunkte entschärft und weitere Verkehrsunfälle mit Todes- und Verletzungsfolgen vermieden werden, so können diesem Ziel "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" im Sinne des Art. 6 UAbs. 2 FFH-RL zugrunde liegen. Gleiches gilt, wenn bestehende schädliche Umwelteinwirkungen durch Lärm und Autoabgase zugunsten der Anwohner der Ortsdurchfahrtsstraße vermieden oder erheblich verringert werden sollen.

4. Auch "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" im Sinne des Art. 6 UAbs. 2 FFH-RL können eine erhebliche Beeinträchtigung eines (hier: potentiellen) FFH-Gebiets nur rechtfertigen, wenn es sich bei ihnen um "zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses" im Sinne des Art. 6 Abs. 4 UAbs. 1 FFH-RL handelt.

5. Sollen mit dem Bau einer Ortsumgehungsstraße innerörtliche Unfallschwerpunkte entschärft werden und führt dies zwangsläufig zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines (hier: potentiellen) FFH-Gebiets, das einen prioritären natürlichen Lebensraumtyp und/oder eine prioritäre Art einschließt, erfordern "Erwägungen im Zusammenhang mit der Gesundheit des Menschen" (Art. 6 Abs. 4 UAbs. 2 FFH-RL) eine konkrete Ermittlung und Bewertung des bisherigen Unfallgeschehens im Vergleich zu dem Zustand nach Durchführung der Planung im Sinne einer Gesamtbilanzierung. Bei abschnittsweiser Planung hat sich die erforderliche Prognose auf die Gesamtplanung zu erstrecken.

Urteil des 4. Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 4 C 2.99 -

I. OVG Lüneburg vom 18.11.1998 - Az.: OVG 7 K 912/98 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 4 C 2.99

BVERWG – Urteil, BVerwG 7 C 39.98 vom 27.01.2000

Rechtsgebiete:VermG
Schlagworte:Redlicher Erwerb, Wohnraumlenkungsverordnung 1967, bevorzugte Wohnraumversorgung, Künstlerin, Eigenheim Übergröße, Prominentenregelung, Wohnungsbedarf als zentrales Vergabekriterium, Beweislast.
Leitsatz:Leitsatz:

Die in § 11 der DDR-Wohnraumlenkungsverordnung 1967 vorgesehene Bevorzugung bei der Vergabe von Wohnraum nimmt der Vorschrift noch nicht die Eigenschaft einer allgemeinen Rechtsvorschrift im Sinne von § 4 Abs. 3 Buchst. a VermG, rechtfertigte aber nicht die Zuweisung von Wohnraum mit einer unangemessenen Übergröße.

Urteil des 7. Senats vom 27. Januar 2000 - BVerwG 7 C 39.98 -

I. VG Dresden vom 10.03.1998 - Az.: VG 13 K 52/96 -
Volltext: BVERWG - Urteil, BVerwG 7 C 39.98


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