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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 31.05.2001, Aktenzeichen: BVerwG 5 C 20.00 



BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 5 C 20.00

Urteil vom 31.05.2001


Leitsatz:Unterbleibt eine rechtzeitige Benachrichtigung des Sozialhilfeträgers nicht aus Gründen der Unvorhersehbarkeit und Eilbedürftigkeit der Hilfe, sondern infolge einer Fehleinschätzung der wirtschaftlichen Lage des Hilfeempfängers durch den Helfer, so schließt dies einen "Eilfall" aus.
Rechtsgebiete:BSHG
Vorschriften:BSHG § 121,
Stichworte:Eilfall, sozialhilferechtlicher, Erstattung von Krankenhauskos-ten durch den Träger der Sozialhilfe, Sozialhilfe, Erstattung von Krankenhauskosten in einem Eilfall, Kostenerstattungsanspruch des Nothelfers.,
Verfahrensgang:VG Köln VG 18 K 2244/95
OVG Münster OVG 22 A 662/98

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