JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 31.01.2001, Aktenzeichen: BVerwG 6 CN 2.00
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Art. 14 Abs. 1 GG gebietet keine gesetzlichen Vorkehrungen dafür, dass naturschutzrechtliche Schutzgebietsverordnungen nur unter gleichzeitiger Festsetzung erforderlicher kompensatorischer Maßnahmen für die betroffenen Grundstücke erlassen werden. 2. Die höhere Naturschutzbehörde kann bei der Festsetzung eines Naturschutzgebietes von der Nichtigkeit eines Bebauungsplans jedenfalls dann ausgehen, wenn die Gemeinde Hinweisen der für das Bauwesen zuständigen Behörden auf rechtserhebliche Mängel des Babauungsplans nicht Rechnung getragen hat und die Nichtigkeit des Bebauungsplans in einem Verwaltungsrechtsstreit des Alleineigentümers des Plangebietes von einem Gericht festgestellt worden ist. Die Frage, wie Behörden grundsätzlich vorzugehen haben, wenn sie überzeugt sind, ein für ihre Entscheidung erheblicher Bebauungsplan sei unwirksam, bleibt unentschieden. Urteil des 6. Senats vom 31. Januar 2001 - BVerwG 6 CN 2.00 - I. VGH München vom 18.05.1999 - Az.: VGH 9 N 97.2491 - |
| Rechtsgebiete: | GG, BBauG, BNatSchG, BayNatSchG |
| Vorschriften: | GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 3, GG Art. 20 Abs. 3, BBauG § 1 Abs. 7, BBauG § 7, BNatSchG § 1 Abs. 2, BayNatSchG Art. 7, BayNatSchG Art. 36, BayNatSchG Art. 49, |
| Stichworte: | Abwägungsgebot, Anpassungspflicht, Ausgleichsregelungen, Bebauungsplan, behördliche Normenverwerfungskompetenz, Eigentumsbeschränkung, Enteignung, Flächennutzungsplan, Gewaltenteilung, Naturschutzgebiet, nichtiger Bebauungsplan, Normenklarheit, Normenkontrolle, Planungshoheit, Rechtssicherheit, Rechtsstaatsgebot, Rechtsverordnung, salvatorische Entschädigngsklausel, Schutzgebietsabgrenzung, Verhältnismäßigkeitsausgleich., |
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