JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 30.10.2003, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 1.03
| Leitsatz: | Erfährt der Empfänger einer Umzugskostenvergütungszusage von seinem Dienstherrn, dass die Zusage demnächst widerrufen werden wird, und stellt er deshalb die Suche nach einer Wohnung am neuen Dienstort bereits vor Ergehen des Widerrufsbescheides ein, verliert er nicht den Anspruch auf Trennungsgeld. |
| Rechtsgebiete: | Auslandstrennungsgeldverordnung, Auslandsumzugskostenverordnung |
| Vorschriften: | Auslandstrennungsgeldverordnung § 4, Auslandstrennungsgeldverordnung § 5, Auslandstrennungsgeldverordnung § 8, Auslandsumzugskostenverordnung § 16 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, |
| Stichworte: | Auslandstrennungsgeld, Widerruf der Umzugskostenvergütungszusage, Kenntnis des Beamten vom bevorstehenden Widerruf, Vermeidung von Auslagen, Gründe für Umzugsverzögerung., |
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