JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 30.10.2002, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 2.01
| Leitsatz: | Endet die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit vorzeitig, hat der Beamte grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf Besoldung für höchstens sechs Monate entsprechend dem zeitlichen Umfang der vorgesehenen Beschäftigung, wenn die Dienstleistung während der "Arbeitsphase" gänzlich unterbleibt. |
| Rechtsgebiete: | ATZV, BBG |
| Vorschriften: | ATZV § 2, ATZV § 2 a, BBG § 72 b, BBG § 72 c, |
| Stichworte: | Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des Zeitausgleichs - Ausgleichsanspruch - Dienstunfähigkeit - fehlende Arbeitsleistung - Risikoverteilung., |
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