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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 30.10.2002, Aktenzeichen: BVerwG 2 A 2.01 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 A 2.01

Urteil vom 30.10.2002


Leitsatz:Endet die Altersteilzeit mit ungleichmäßiger Verteilung der Arbeitszeit vorzeitig, hat der Beamte grundsätzlich auch dann einen Anspruch auf Besoldung für höchstens sechs Monate entsprechend dem zeitlichen Umfang der vorgesehenen Beschäftigung, wenn die Dienstleistung während der "Arbeitsphase" gänzlich unterbleibt.
Rechtsgebiete:ATZV, BBG
Vorschriften:ATZV § 2, ATZV § 2 a, BBG § 72 b, BBG § 72 c,
Stichworte:Altersteilzeit - Blockmodell - unplanmäßiger Verlauf - Unmöglichkeit des Zeitausgleichs - Ausgleichsanspruch - Dienstunfähigkeit - fehlende Arbeitsleistung - Risikoverteilung.,

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