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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 30.04.2009, Aktenzeichen: BVerwG3 C 4.08 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG3 C 4.08

Urteil vom 30.04.2009


Leitsatz:Die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens im Sinne des Psychotherapeutengesetzes verlangt einen nachprüfbaren Beleg der Wirksamkeit.

Von der wissenschaftlichen Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens zur Behandlung Erwachsener lässt sich nicht ohne weiteres auf die Wirksamkeit dieses Verfahrens zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen schließen.
Rechtsgebiete:PsychThG
Vorschriften:PsychThG § 8 Abs. 3, PsychThG § 11,
Stichworte:Nachprüfbarer Beleg der Wirksamkeit als Grundlage für die wissenschaftliche Anerkennung eines Psychotherapieverfahrens, Schluss auf die Wirksamkeit eines Verfahrens zur Behandlung von Kindern und Jugendlichen über die wissenschaftliche Anerkennung eines psychotherapeutischen Verfahrens zur Behandlung Erwachsener, Einordnung von zur Beurteilung der wissenschaftlichen Anerkennung eines Verfahrens herangezogenen Gutachten,
Verfahrensgang:OVG Nordrhein-Westfalen, 13 A 5238/04 vom 15.01.2008

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