JuraForum.de > Urteile > BVERWG > Urteil vom 30.03.1999, Aktenzeichen: BVerwG 9 C 23.98
| Leitsatz: | Leitsätze: 1. Das Asylgrundrecht steht unter einem "Terrorismusvorbehalt", der den Schutzbereich des Art. 16 a GG auch bei im Heimatstaat drohender menschenrechtswidriger Strafe oder Behandlung - begrenzt. 2. Wer den politischen Kampf mit terroristischen Mitteln vom Boden der Bundesrepublik Deutschland aus fortsetzen will, kann sich hierfür nicht auf das Asylgrundrecht berufen. Dies gilt auch für den, der erstmals von Deutschland aus im Rahmen exilpolitischer Aktivitäten den politischen Kampf mit terroristischen Mitteln aufnimmt. 3. Die Tätigkeit als hochrangiger Funktionär in der Exilorganisation einer mit terroristischen Mitteln agierenden Organisation (hier: der PKK) stellt sich als aktive Unterstützung des Terrorismus dar, die zum Ausschluß vom Asyl führt. Urteil des 9. Senats vom 30. März 1999 - BVerwG 9 C 23.98 - I. VG Stade vom 27.04.1989 - Az.: VG 4 A 367/88 - II. OVG Lüneburg vom 18.11.1997 - Az.: OVG 11 L 4327/97 - |
| Rechtsgebiete: | GG, GFK, AuslG |
| Vorschriften: | GG Art. 16 a Abs. 1, GFK Art. 1 A, AuslG § 51, |
| Stichworte: | Terrorismusvorbehalt, Asylgrundrecht, aktive Unterstützung terroristischer Organisationen, terroristische Mittel, Funktionärstätigkeit für die PKK, Abschiebungsschutz, Gefährdung der inneren Sicherheit durch terroristische Vereinigung., |
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