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JuraForum.deUrteileBVERWGUrteil vom 29.09.2005, Aktenzeichen: BVerwG 2 C 33.04 

BVERWG – Aktenzeichen: BVerwG 2 C 33.04

Urteil vom 29.09.2005


Leitsatz:Die Zeit einer Handwerksausbildung, die ein in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes aufgestiegener Soldat vor seinem Eintritt in das Soldatenverhältnis absolviert hat, kann nicht als ruhegehaltfähig berücksichtigt werden, wenn diese Ausbildung die für den Aufstieg erforderliche allgemeine Schulbildung ersetzt hat.
Rechtsgebiete:SVG, SLV, SG
Vorschriften:SVG § 23 Abs. 1, SLV § 33 a.F. (entspricht § 29 n.F.), SG § 27 Abs. 5,
Stichworte:ruhegehaltfähige Vordienstzeiten, Zeiten einer praktischen Ausbildung, Aufstieg in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes, Vorbildungsvoraussetzungen, Ersetzung einer vorgeschriebenen allgemeinen Schulbildung durch die praktische Ausbildung,
Verfahrensgang:VG Köln VG 27 K 4269/00 vom 17.01.2003
OVG Münster OVG 1 A 1255/03 vom 01.09.2004

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